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Marlene Mortler
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Frage von Frank R. •

Frage an Marlene Mortler von Frank R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

den Medien habe ich entnommen, dass Sie als neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung vorgeschlagen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch berufen werden. Daher habe ich einige Fragen bezüglich Ihres neuen Aufgabenbereiches an Sie, deren Beantwortung eine große Zahl an Mitmenschen in unserem Land interessieren wird:

1. Wie stehen Sie zum derzeitig praktizierten prohibitionistischen Ansatz in der Drogenpolitik, insbesondere in Hinblick auf so genannte "weiche" Drogen wie Cannabis? Sind sie sich darüber bewusst, dass Millionen von Drogenkonsumenten in Deutschland kriminalisiert werden, obwohl sie kein individuelles Rechtsgut (das Leben, die Freiheit, die Gesundheit, die Ehre und das Eigentum) eines anderen gefährden?

2. Wie schätzen Sie die aktuellen Entwicklungen in Ländern wie Portugal, der Schweiz, Urugay, der Tschechischen Republik, den USA, usw. ein, in denen Konsumenten (zumindest von Cannabis) entkriminalisiert werden und keine strafrechtlichen Sanktionen fürchten müssen?

3. Was halten Sie von der in Deutschland praktizierten verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise, Drogenkonsumenten den Führerschein zu entziehen und ein fehlendes Trennvermögen zu unterstellen, auch wenn diese niemals unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben?

4. Werden sie die Forderung der 120 deutschen Strafrechtsprofessoren, zur Einrichtung einer Enquette-Komission bzgl. der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes, unterstützen? (Quelle: www.schildower-kreis.de/themen/Resolution_deutscher_Strafrechtsprofessorinnen_und_%E2%80%93professoren_an_die_Abgeordneten_des_Deutschen_Bundestages.php )

5. Wie beurteilen Sie die durch Studien belegte und durch die Global Commission on Drug Policy verlautbarte Feststellung, dass der Krieg gegen die Drogen mit repressiven Mitteln gescheitert ist und neue Wege beschritten werden müssen?

Ich freue mich auf Ihre Antworten zu diesen wichtigen Fragen und wünsche Ihnen viel Erfolg im neuen Amt.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reinhad,

für mich steht die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. Daher von mir ein "Nein" zur Legalisierung von Cannabis. Die Freigabe wäre ein falsches Signal, denn vor allem für junge Menschen bestehen erhebliche Gesundheitsrisiken durch Cannabiskonsum. Die Bundesregierung hält diese für zu groß, als dass eine Legalisierung zu verantworten wäre. Ein regelmäßiger Konsum von Cannabis führt teilweise zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bis hin zu Psychosen und einer Abhängigkeit. Daher ist nicht die Legalisierung der richtige Weg, sondern gute Aufklärungsarbeit, wie sie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln betreibt. Mit dem Programm "Quit the shit" oder auch auf der Internetseite http://www.drugcom.de ist die BZgA sehr erfolgreich und informiert und berät über die Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums. Diese präventiven Ansätze stehen für mich im Vordergrund.

Zu den internationalen Entwicklungen möchte ich anmerken, dass in der maßgeblichen Drogenkonvention der Vereinten Nationen (VN), dem Einheitsabkommen über Betäubungsmittel von 1961, sich 184 Staaten, darunter Deutschland, verpflichtet haben, den Umgang mit Cannabis und anderen Drogen ausschließlich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken zuzulassen. Der Grund ist vor allem, dass der Missbrauch von Drogen wie Cannabis gesundheitsgefährdend ist.

Zwar ist die Häufigkeit des Cannabiskonsums in der 12- bis 17-jährigen Bevölkerung seit 2006 stark gesunken, die Zahl der Personen, die Cannabis missbräuchlich oder abhängig konsumieren, ist aber weitgehend stabil geblieben und liegt 2012 nach dem aktuellen Epidemiologische Suchtsurvey in Deutschland bei 458.000 der 18- bis 65-Jährigen. Auch die Zahlen der Deutschen Suchthilfestatistik belegen, dass über 58% der Menschen, die 2012 erstmals eine ambulante Suchtberatungsstelle aufsuchten, die Hauptdiagnose "Schädlicher Gebrauch bzw. Abhängigkeit von Cannabis" erhielten. Diese Zahlen sprechen für sich. Sie belegen die potentielle Gesundheitsgefährdung durch den Konsum von Cannabis. Als Drogenbeauftragte ist es mir deshalb wichtig, den Missbrauch von Drogen wie Cannabis zu verhindern. Auch bei einer Legalisierung bestünden die gesundheitlichen Probleme fort.

Die Bundesregierung verfolgt den in ihrer Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik angelegten Ansatz, der auf Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität basiert. Diese Nationale Strategie stellt den Menschen in den Mittelpunkt, integriert Elemente der Gesundheitspolitik, Sozialpolitik, Strafverfolgung und Entwicklungspolitik zu einem schlüssigen Gesamtkonzept und orientiert sich an den jeweiligen Lebenswelten der betroffenen Menschen. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der VN-Suchtstoffkommission, der aktuellen EU-Drogenstrategie und deren Drogenaktionsplan.

Daher teile ich auch die kritische Einschätzung der im Drogenbereich maßgeblichen VN-Institutionen (UNODC, INCB) zur Legalisierung von Cannabis in Uruguay: Sie haben die Beschlüsse in Uruguay zur Freigabe von Cannabis deutlich missbilligt und Uruguay aufgefordert, sich weiterhin an die Vorgaben des VN-Einheitsabkommens über Betäubungsmittel von 1961 zu halten.

Gleiches gilt für die neuen Cannabis-Gesetze in US-Bundesstaaten Colorado und Washington State. Dazu hat das INCB der VN festgestellt, dass sie die Verpflichtungen der USA aus obigem Einheitsabkommen verletzen. Dies hat der INCB-Präsident allen Staaten verdeutlicht. Zudem hat das US-Amerikanische Justizministerium im August 2013 klargestellt, dass der Anbau, der Verkauf und der Besitz jeglicher Mengen von Marihuana - auch nach den Änderungen in den Bundesstaaten - nach US-Amerikanischem Bundesrecht illegal bleiben.

Aus all den genannten Gründen wäre eine allgemeine Verfügbarkeit von bestimmten Drogen - die nach dem Betäubungsmittelgesetz aus guten Gründen nur zu medizinischen Zwecken in die Hände der Allgemeinheit kommen dürfen - aus meiner Sicht kein geeignetes Instrument einer effektiven Drogen- und Suchtpolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler