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Marlene Mortler
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Frage von Hans K. •

Frage an Marlene Mortler von Hans K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Mortler,

die Abstimmung über den Fiskalpakt (ESM) steht demnächst an. Ich kenne ihre Aussage in Abgeordnetencheck und Abgeordnetenwatch, wonach Sie unentschieden seien.

Auch ich möchte Sie fragen, wie Sie zum ESM stehen und Ihnen Denkpunkte geben für eine von der Mehrheit der Wähler gewünschten Entscheidung.
Das Budgetrecht, eines der wertvollsten Rechte eines Abgeordneten, steht mit dieser Abstimmung auf der Kippe, somit auch Ihre Existenz als MdB. Mit einer Entscheidung für die Vorlage der Regierung wird sich der Bundestag selbst entmachten und sollte dann nach Hause gehen, da er selbst sein wichtigstes Recht aufgegeben hätte-
Aus meiner Sicht haben Sie die Wahl zwischen Pro und Contra, d.h. Armut im Land wie in Spanien, oder Wohlstand, zwischen Unruhen im Land oder Frieden, zwischen Zinsknechtschaft für die nachfolgenden Generationen oder deren Freiheit, zwischen gerade noch so bewahrtem Vertrauen des Wählers und Verlust des Wählervertrauens, also zwischen Wiedergewählt werden oder Nicht-Wiedergewählt werden, zwischen einem Europa,mit Völkern, die sich für Europa interessieren oder wg, der politi. verursachten Geldsystemkrise nicht mehr lieben werden.
Erste Erfolge dieser Euro Politik sehen wir in der Realwirtschaft, die schon partiell von den Chinesen übernommen wird und dann so 10-20Jahre später nach China abgezogen werden wird.

Ihre Entscheidung ist laut GG frei.Ich bitte Sie, sich Ihrer Freiheit zu bedienen und sich nichts vorschreiben zu lassen.

Gestatten Sie mir eine Frage zur Ihrer Antwort an Herrn S., Punkt 1, Rechtssicherheit:
Was ist für Sie „unabdingbare Rechtssicherheit“ angesichts der gebrochenen früheren Euro-Verträge, mit besonderem Blick auf die No-bail-out Klausel?
Was hat Deutschland davon, dass der Gouverneursrat machen darf was wer will ohne jemandem Rechenschaft ablegen zu müssen, s.a. http://www.esm-vertrag.com/ ?
Bitte geben Sie mir dazu eine befriedigende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
H. Kellermann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kellermann,

haben Sie viele Dank für Ihr Schreiben vom 3.5.2012 mit Fragen zum Thema ESM auf der Internetplattform "abgeordnetenwatch".

Wie Sie meinem Antwortschreiben an Herrn Straußner auf "abgeordnetenwatch" entnehmen können, habe ich mich derzeit noch nicht entschieden, ob ich dem ESM in der Abstimmung des Deutschen Bundestages am 25.5.2012 zustimmen werde. Dies werde ich von den Diskussionen und Gesprächen der kommenden Wochen abhängig machen.

Auf Ihre Fragen möchte ich folgendermaßen antworten:
Es ist ein Irrtum zu glauben, der Gouverneursrat könne machen, was er wolle ohne jemandem Rechenschaft ablegen zu müssen. Deutschland hat immer ein Widerspruchsrecht. Vor allem setzen sich viele meiner Kollegen und ich dafür ein, dass der Deutsche Bundestag seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in vollem Umfang wahrnehmen wird. Vorgesehen ist, dass er den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen muss. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien wie insbesondere der Haushaltsausschuss sollen danach bei allen Entscheidungen einbezogen werden, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. Die konkreten Beteiligungsrechte werden unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird.
Dies gilt entsprechend für das sog. Neuner-Gremium, s. dazu Drs. 17/9145:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit erfüllt. Soweit Abgeordnete durch Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen beschließenden Ausschuss von der Mitwirkung an der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung ausgeschlossen wer- den sollen, ist dies nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang und unter strikter Wahrung des Grund- satzes der Verhältnismäßigkeit zulässig.
Zwar genießt der Grundsatz der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages Verfassungsrang und kann es daher prinzipiell rechtfertigen, dass der Bundestag in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit Vorkehrungen für ein zügiges Handeln und gegen das Bekanntwerden geplanter Maßnahmen trifft. Die regelmäßige Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf das Sondergremium bei allen Notmaßnahmen zur Bekämpfung von Ansteckungsgefahren ist allerdings zu weitgehend und verletzt die übrigen Abgeordneten in ihren Rechten aus Artikel 38 des Grundgesetzes.
Mit Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes werden § 3 Absatz 2 und 3, § 4 Absatz 2 und 3 sowie § 5 Absatz 7 sowie § 3 Absatz 2 Nummer 5 und § 4 Absatz 5 eingefügt, um damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Die Zuständigkeit des Sondergremiums wird auf Fälle begrenzt, in denen dessen Befassung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerechtfertigt ist. Bei einem mehrheitlichen Widerspruch des Gremiums entscheidet der Deutsche Bundestag.
Die vorgesehenen Maßnahmen des ESM verstoßen nach meiner Ansicht nicht gegen die No-Bail-out-Klausel (Artikel 125 AEUV) oder das Verbot der monetären Staatsfinanzierung (Artikel 123 AEUV). Der Europäische Rat hatte zudem bereits im Dezember 2010 beschlossen, zur Schaffung der notwendigen Rechtsklarheit eine ausdrückliche Regelung für die Errichtung des ESM in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufzunehmen. Nach dem geplanten neuen Artikel 136 Absatz 3 AEUV können die Euro-Mitgliedstaaten einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Alle Finanzhilfen sollen dabei strengen Auflagen unterliegen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Marlene Mortler MdB