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Marlene Mortler
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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Marlene Mortler von Wolfgang A. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Mortler,

wie Sie vielleicht mitbekommen haben, sind in Nürnberg viele (etwa 100) Welpen bei einem Tiertransport nach Holland entdeckt worden, die nun teilweise elend zugrunde gehen. Mir dreht sich das Herz um wenn ich sowas sehe und lese. Was werden Ihre Anregungen und Aktivitäten sein, um so etwas zukünftig zu verhindern. Wieso kann ein Unternehmen so etwas ungestraft bei uns tun, was wird zum Schutz der Kreatur (mit Gefühlen, leidensfähig, mit der Fähigkeit zur Freude) getan, außer dem ertappten Unternehmen eine Strafe aus der Portokasse aufzubrummen? Gewinn bei solcher Aktion soll lt. Information bei ca. 70.000 Euro liegen, die Strafe für das erwischtwerden bei ca. 5.000 Euro? Das reizt zum Weitermachen. Ich hoffe, daß Sie etwas dagegen unternehmen.

mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Albrecht

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Albrecht,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.2.2012 auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch zum Thema Tierschutz.

Ich habe diese erschreckende Nachricht über den tierschutzwidrigen Transport der Welpen gelesen und bin ebenso wie Sie empört darüber.

Allerdings entspricht sie der geltenden Rechtslage:
Nach § 21 ("Ordnungswidrigkeiten") der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (der EU) handelt ordnungswidrig, wer entgegen einer Vielzahl von dort genannten Vorschriften Tiere tierschutzunwürdig transportiert. Ohne den Fall genau zu kennen, scheint mir ein Verstoß gegen mehrere Vorschriften vorzuliegen.
Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften ordnet § 18 Absatz 4 des Tierschutzgesetzes an, dass je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße zwischen 5000 und 25.000 Euro verhängt werden kann.

Diese Bußen mögen Ihnen zu milde sein, aber es handelt sich bei diesen Verstößen nach dem Wortlaut der Vorschriften nicht um eine Straftat, sondern nur um eine Ordnungswidrigkeit. Im Gegensatz zu einer Straftat soll ein Bußgeld lediglich eine "Denkzettelfunktion" erfüllen, die nicht die Intensität einer Straftat erreicht, die oft einen intensiven Eingriff in die Freiheitssphäre des Täters darstellt.

Zu beachten ist, auch, dass die Bundesrepublik bei der o.a. Verordnung nur eine Verordnung der EU umgesetzt hat; insofern sind meine eigenen Möglichkeiten, als Bundestagsabgeordnete eine Sanktionsverschärfung zu erreichen, eher begrenzt.

Sie persönlich haben aber die Möglichkeit, beim Bundestag eine Petition einzulegen mit der Bitte, die oben angegebenen Vorschriften zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler MdB