Frage an Marlene Mortler von Heinz W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Frau Mortler
Warum beantworten sie meine Frage mit politschen Frasen die jeder in Deutschland von der Politik immer wieder vorgebetet bekommt und warum gehen mit keinem Wort auf meine Frage und Vorschlag ein ?
Noch mal mein Anliegen :
Rente mit 67
Stellen sie sich vor das sie am "Fliesband stehen" körperlich hart ran genommen werden und in 3 Schicht arbeiten müßten und das bis sie 67Jahre alt sind .
Können sie sich das vorstellen ? (45 Jahre Arbeit sollten genug sein)
Ist es nicht ungerecht das Die Beamten in unserem Land weit weniger belastet werden und dafür (tatsächlich) eher und mit weit mehr Geld in den (unverdienten) Ruhestand gehen können.
Es sollten alle in die Rentenkasse einzahlen und die gleichen Anteile davon bekommen , sprich gleiches Rentenalter und gleiche Prozente vom einbezahlten Geld.
Außerdem Ich bin der Meinung das jeder Politiker , jeder Minister ,der in der Politik was zu entscheiden hat, alle zwei Jahre, für drei Monate in die Fabrik , auf die Straße , ins Krankenhaus oder sonst wo zusammen mit dem Volk arbeiten sollte, damit die "da oben" nicht den Kontakt mit den "da unten" verlieren.
Was sagen sie zu meinem Vorschlag Frau Mortler
Grüße von einem von "da unten" der recht frustriert von denen "da oben" ist
Hier Ihre Antwort, die mich sehr entaeuscht hat :
Sehr geehrter Herr ,Wiegand
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.11.2010 zur "Rente mit 67" auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht. Aber wie Sie den Medien in den letzten Tagen entnehmen konnten, wird über dieses Thema immer wieder intensiv diskutiert. Insbesondere beim Parteitag der CSU in Wildbad Kreuth Anfang dieses Jahres stand dieses Thema wieder auf der Tagesordnung. Im Ergebnis waren sich aber alle einig, dass es richtig war, das Renteneintrittsalter ...........
Leider kann ich nicht ihre ganze Antwort zitieren. aber es waere nett wenn sie auf meinen Vorschlag noch dieses Jahr antworten
Heinz Wiegand
Die Frage von Herrn W. vom 27.11.2010 wurde gestern
ausführlich beantwortet. Eine ausführliche Antwort zu der aktuellen Frage erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Sehr geehrter Herr Wiegand,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 12.1.2012 zur "Rente mit 67" auf der Internetplattform Abgerordnetenwatch.
Ich möchte Ihnen versichern, dass die allermeisten meiner Abgeordnetenkollegen sich sehr genau vorstellen können, was es heißt, bis 67 Jahre hart zu arbeiten. Meine Eltern waren mir hier Vorbild. Ich selbst bin Landwirtin, und was harte Arbeit bedeutet, ist mir selbst sehr bewusst, denn ich arbeite selbstverständlich auf meinem Hof mit. Und da bin ich mir für keine Arbeit zu schade. Im Übrigen bringt es mein Beruf als Abgeordnete immer wieder mit sich, dass ich mir Betriebe genau anschaue und gelegentlich auch Praktika absolviere.
Ich bin gleichwohl wie Sie der Ansicht, dass Menschen, die über das Alter von 65 Jahren hinaus künftig arbeiten sollen, Aufgaben ausüben sollen, denen sie körperlich gewachsen sind. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Branchen kann es aber nicht Aufgabe der Politik sein, dafür verbindliche Vorschläge zu machen. Vielmehr ist dies nach meiner Ansicht die Aufgabe der Tarifparteien, dass in den Unternehmen und Betrieben dafür gesorgt wird, die Menschen über 65 Jahre nicht zu überfordern.
Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen schwierig und wegen abweichender rechtlicher Zielrichtungen auch nur eingeschränkt zulässig. Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein. Grundsätzlich erhalten Beamte erst nach 40 Dienstjahren ihre vollen Bezüge. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die - außer bei Geringverdienenden - zu 50 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbracht werden müssen.
Ich möchte Sie auch gern darauf hinweisen, dass bei der stufenweisen Anhebung des Rentenalters eine Ausnahmeregelung für besonders langjährig Versicherte eine Altersrente eingeführt wird: Zum 1. Januar 2012 haben danach Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit und Pflege sowie Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten bis zum 3./10. Lebensjahr des Kindes erreichen, einen Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Das bedeutet, dass fast alle Beschäftigten Ihrer Branche schon jetzt absehbar gar nicht bis zur Regelaltersgrenze mit 67 Jahren im Erwerbsleben verbleiben werden müssen.
In der Hoffnung, Ihnen mit meinen jetzigen Antworten geholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler MDB