Frage an Marlene Mortler von Herbert B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Mortler,
meine Frau musste sich vor kurzem arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur in Schwabach. Bekanntlich ist hier ja ein Wust von Formularen auszufüllen. In diesem Zusammenhang wurde ihr von einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur unterstellt und auch festgehalten, dass bei meiner Frau ein Migrationshintergrund vorliegt. Über Sinn und Zweck der Frage lässt sich sowieso streiten. Dennoch hätte ich gerne gewusst, wo festgelegt ist wer Migrant ist und wer nicht. Zu den Fakten: Meine Frau ist am 23.11.1958 in Pleinfeld (Mittelfranken) geboren. Ihr Vater ist mit seiner Mutter als 13 jähriger Junge im Mai 1945 aus dem Sudetenland vertrieben worden – weil er Deutscher war. Die Mutter meiner Frau ist als 9 jähriges Mädchen ebenfalls 1945 mit ihrer Mutter aus Pilsen vertrieben worden –weil sie Deutsche war. Ob jetzt meiner Frau Vor- oder Nachteile – durch den Migrationshintergrund – entstehen ist eigentlich zweitrangig, aber ich hätte gerne eine Erklärung über den Sinn oder Unsinn entsprechender Statistiken. Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Brückner.
Sehr geehrter Herr Brückner,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.8.2011 auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch.
Ich habe mich beim Statistischen Bundesamt erkundigt und möchte Ihnen gern folgendermaßen antworten:
Für eine vorausschauende und zielorientierte Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland sind valide und aktuelle Daten über Personen mit Migrationshintergrund eine notwendige Voraussetzung. Die beim Statistischen Bundesamt (DESTATIS) herausgegebenen Informationen basieren auf den Ergebnissen des Mikrozensus. Als Erfassungsgrundlage dient das "Mikrozensusgesetz", mit dem im Jahr 2003 beschlossen worden ist, für den Zeitraum 2005-2012 eine Reihe von Fragen aufzunehmen, mit deren Antworten sich die Migration in Deutschland recht zutreffend quantitativ beschreiben lässt.
Ob allerdings bei Ihrer Frau ein Migrationshintergrund vorliegt, erscheint mir nach den von Ihnen gemachten Angaben zweifelhaft. Gemäß der Definition in der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung vom 29. September 2011 werden als Personen mit Migrationshintergrund definiert: "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil."
Weitere Informationen können Sie nachlesen unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund/Aktuell,templateId=renderPrint.psml
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler MdB