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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Gerhard H. •

Frage an Marlene Mortler von Gerhard H. bezüglich Gesundheit

Wir erhalten techn. Artikel (Kettenzüge usw.) von einer Niederlassung eines japanischen Herstellers.
Wie ist es gewährleistet, dass diese Ware (aus Stahl, Alu, elektr. Bauteile usw.) nicht kontamniert bzw. verstrahlt sind ?
Werden in Zukunft vom deutschen Zoll die Importwaren aus Japan auf Radioaktivität kontrolliert ?
Ich möchte nicht, dass unsere Mitarbeiter bzw. unsere Kunden mit solchen Teilen in Berührung kommen !

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Haimerl,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. März 2011 bezüglich des Themas "Gesundheit". Ich kann Ihre Sorgen und die vieler anderer Menschen sehr gut verstehen.

Zunächst ist festzustellen, dass der Außenhandel mit Japan nach dem schrecklichen Erdbeben und dem Tsunami praktisch zum Erliegen gekommen ist. Die Logistik und weite Teile der Infrastruktur des Landes sind zusammengebrochen.

Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Bundespolizei und des Zolls, die Einfuhrkontrolle von Waren zu gewährleisten. Nicht erlaubt ist die Einfuhr von Lebensmitteln und anderer Produkte, die einen Grenzwert von mehr als 370 Becquerel pro Liter beziehungsweise 600 Becquerel pro Kilogramm überschreiten. Diese Werte gelten auch für andere importierte Waren. Grundsätzlich ist daher nicht mit einer Verschleppung von Radioaktivität von Japan nach Europa zu rechnen.

Beim Import einer Ware wird im Falle eines begründeten Verdachts auf eine mögliche Kontamination, die radiologische Messung und Bewertung mit Hilfe der Landesmessstellen der Bundesländer vorgenommen.

Ein begründeter Verdacht würde aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz nur dann bestehen, wenn Güter oder Gegenstände aus unmittelbarer Nähe der vom Reaktorunglück betroffenen Region um das Atomkraftwerk Fukushima Daiichi stammen.

Sehr geehrter Herr Haimerl ich hoffe, ich konnte Sie mit diesen Informationen beruhigen, soweit es die Waren die ihr Werk benötigt betrifft.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB