Frage an Marlene Mortler von Werner K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau MdB Marlene Mortler.
Unter http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=17693&article_id=67222&_psmand=110 finde ich folgende Aussage, die sicher nicht nur für Niedersachsen sondern auch für den Freistaat Bayern gilt: Zitat „Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1991 gibt es auf deutschem Boden keine stationierten ausländischen Streitkräfte der ehemaligen vier Besatzungsmächte mehr. Die weiterhin in Deutschland verbliebenen amerikanischen, britischen, französischen, belgischen und niederländischen Soldaten sind seitdem Gaststreitkräfte. Auf Grundlage des NATO Truppenstatut aus dem Jahre 1951 i.V.m. dem entsprechenden Zusatzabkommen von 1994 haben die Streitkräfte nunmehr die Aufgabe, die Bundeswehr im deutschen Raum durch militärische Präsens zu unterstützen.“
Zitat Ende
Leider missbrauchen die US-Gaststreitkräfte dieses Gastrecht permanent, indem sie bei uns für Einsätze außerhalb des deutschen Raumes trainieren und dabei die Bevölkerung in Mittelfranken mit nervtötendem Hubschrauberlärm laufend überziehen. Dies führte letztendlich dazu, dass von einer ihnen sicher nicht nahestehenden Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestartet wurde ( siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704825.pdf ) Meine Frage dazu: Sind Sie im Interesse ihrer vom Hubschrauberlärm betroffenen Mitbürger bereit, diese kleine Anfrage im Bundestag zu unterstützen? Wenn „Nein“ dann bitte ich um eine ausführliche Begründung in diesem Forum!
Werner Kopper
Sehr geehrter Herr Kopper,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben über „abgeordnetenwatch“ vom 28.2.2011 zum Fluglärm durch Hubschrauber von in Deutschland stationierten US-Streitkräften in Ansbach-Katterbach. Die von Ihnen erwähnte kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drs. 17/4825 ist mit bekannt. Ihre Frage möchte ich folgendermaßen beantworten:
Der Aufenthalt der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dem NATO-Truppenstatut (NTS) vom 19. Juni 1951 und dem ergänzenden Zusatzabkommen zum NTS (ZA-NTS) vom 3. August 1959 in der Fassung vom 18. März 1993.
An der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit militärischer Übungstätigkeit der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte besteht kein Zweifel. Die US-Streitkräfte führen den Flugbetrieb unter Beachtung aller flugbetrieblichen Bestimmungen durch.
Die auf dem Hubschrauberflugplatz Ansbach-Katterbach stationierte Hubschraubereinheit der US-Armee nimmt an Einsätzen in Krisengebieten teil. Für diese Einsätze, die auch mit Gefahr für Leib und Leben der Besatzungen verbunden sind, müssen die Soldaten bestmöglich vorbereitet werden. Trainiert werden auch US-Streitkräfte für Sanitätshubschrauber. Ohne die hohe Einsatzbereitschaft der Hubschrauberbesatzungen aus Ansbach/Katterbach hätten Soldaten der Bundeswehr nach dem hinterhältigen Anschlag am 2. April 2010 auf eine deutsche Patrouille im Raum Kunduz nicht an Bord der US-Helikopter unter feindlichem Feuer aus der Kampfzone ausgeflogen werden können; ein Einsatz, der mit großer Wahrscheinlichkeit das Leben unserer Soldaten gerettet hat.
Das Bundesministerium der Verteidigung wird auch weiterhin die US-Streitkräfte in deren steten Bemühen unterstützen, Ausbildungs- und Einsatzflugbetrieb in angemessenem Umfang durchzuführen und dabei die Belastungen durch notwendige militärische Flüge in Deutschland auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB