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Marlene Mortler
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Frage von Günter S. •

Frage an Marlene Mortler von Günter S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Mortler,

in der konventionellen, bayerischen Schweinehaltung werden den Ferkeln kurz nach der Geburt die Schwänze gekürzt.

Ist dieses routinemäßige Schwanzkupieren erlaubt?

Vielen Dank für Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Schanné

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schanné,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage, verweise aber auch auf Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten, Herrn Karl Hohlmeier MdB, den ich über Ihre Anfrage und meine Antwort in Kenntnis setze.

Das Kupieren der Ferkelschwänze ist nach dem europäischen und nationalen Recht nur im begründeten Einzelfall erlaubt. Zuvor müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Eingriff zu vermeiden.

Da das sogenannte Schwanzbeißen – eine häufige Folge bei nicht kupierten Schwänzen – nicht nur auf einen Faktor zurückgeführt werden kann, sondern mehrere Ursachen hierfür verantwortlich, sind, muss einzelbetrieblich nach Abhilfe gesucht werden. Fachkreise sind sich einig, dass zu den relevanten Faktoren u.a. die Fütterung, das Stallklima, die Genetik, die Beleuchtung, das Beschäftigungsmaterial und die Bestandsdichte gehören.

Diese multifaktoriellen Ursachen führen dazu, dass bisher keine nachhaltig wirkenden Einzelmaßnahmen empfohlen werden können, die das Schwanzbeißen mit hoher Sicherheit unterbinden. Die Folgen des Schwanzbeißens führen zu erheblichen tierschutzrelevanten Problemen.

Für zukünftige Tierzuchtfragen können Sie sich als in Nabburg (Landkreis Schwandorf) tätiger Tierarzt jederzeit auch an das dortige Veterinäramt des Landratsamtes wenden. Um eine Antwort zu erhalten, wäre dies auch der schnellere Weg, da der elektronische "Umweg" über das Moderationsteam von abgeordnetenwatch.de nicht genutzt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler, MdB