Frage an Marlene Mortler von Günter K. bezüglich Soziale Sicherung
Geehrte Kandidatin, geehrter Kandidat,
ist es gerecht, das die Pensionen der Beamten im Vergleich zu den Renten der Arbeiter und Angestellten um einiges höher sind? Steht die Altersversorgung der Politiker noch in irgendeinem Verhältnis zu der Altersversorgung der Normalverdiener? Wie soll das System der Altersversorgung von Politikern und Beamten reformiert, bzw. ohne Reform, in Zukunft finanziert werden?
Danke
G. Kunz
Sehr geehrter Herr Kunz,
wir sind der Überzeugung, dass die sozialen Sicherungssysteme einer grundsätzlichen Kurskorrektur bedürfen. Was die Alterssicherung betrifft, so favorisieren wir eine starke gesetzliche Rentenversicherung mit Familienförderung neben einer deutlich ausgebauten kapitalgedeckten Rente. Die finanziellen Spielräume der heute arbeitenden Bevölkerung müssen vergrößert werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, in die kapitalgedeckte Altersversorge zu investieren.
Dabei ist zu beachten, dass wir alle diese Reformen, soweit sie mit dem System der einheitlichen Beamtenversorgung kompatibel sind, wirkungsgleich auf die Beamten übertragen möchten. Entgegen weit verbreiteter Vorstellungen in der Gesellschaft wurden bei Beamten seit 1998 sogar überproportional Einsparungen vorgenommen. Die bayerische Staatsregierung hat ebenfalls harte Einschnitte veranlasst.
Abgeordnete werden nach gegenwärtiger Rechtslage nicht in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen. Sie erhalten von staatlicher Seite eine Altersversorgung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Die entsprechenden Regelungen stellen sicher, dass die Abgeordneten sich während ihrer Mandatszeit vollständig ihrem politischen Auftrag widmen können und sich für diesen Zeitraum keine Sorge um ihre Altersvorsorge machen müssen. Hervorzuheben ist, dass der Deutsche Bundestag schon 1995 deutliche Einschnitte bei der Altersversorgung beschlossen hat. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von 12 Jahren erhält seitdem statt 51% nur noch 36% der Entschädigung als Altersversorgung.
Vergangenes Jahr wurden die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung und Gesundheitswesen wirkungsgleich auf die Versorgungsansprüche nach dem Abgeordnetengesetz übertragen. So wird auch bei den Abgeordneten die Niveauabsenkung vollzogen, die Rentner und Pensionäre aufgrund verschiedener Neuregelungen erfahren haben.
Es wird sich zeigen, welche weiteren Reformen der Bundestag hinsichtlich der Altersversorgung der Abgeordneten durchführen wird. Es werden jedoch sicherlich nur Entscheidungen getroffen werden, die der aktuellen arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Lage angemessen sind.
Ich hoffe, Ihnen damit Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marlene Mortler, MdB