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Marlene Mortler
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Frage von Frank-Stephan V. •

Frage an Marlene Mortler von Frank-Stephan V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

wie Sie sicher wissen, dürfen die USA in deutschen Bankkonten herumschnüffeln. Als Begründung dient die Terrorbekämpfung, die höher wie das Bürgerrecht bewertet wird. Ich würde gerne wissen, ob auch "wir" (BKA,MAD,ec.) Zugriff auf amerikanische Konten haben.
Oder ist die Sache einseitig ?

Mit freundlichen Grüßen
Frank-Stephan Vogt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vogt,

Sie sprechen in Ihrer Anfrage das sogenannte SWIFT-Abkommen an. SWIFT ist eine private Firma, die – mit einem sehr hohen Markanteil – im internationalen Zahlungsverkehr Überweisungen über Staatsgrenzen hinweg abwickelt. Bisher standen die Server dieser Firma in den USA. Die USA konnten damit schon immer auf die dort verarbeiteten Banküberweisungsdaten zugreifen.

Ab Anfang 2010 verlagert SWIFT nun einen Teil seiner Rechner. Auf Servern in den USA werden dann nur noch Daten mit US-Bezug verarbeitet, Daten mit EU-Bezug dagegen auf einem Server in den Niederlanden. Drittstaaten wurde frei gestellt, auf welchem Server sie betreffende Überweisungen bearbeitet werden sollen. Belgien – als Sitzland von SWIFT – und die Niederlande haben darauf gedrängt, in einer für Europa einheitlichen Rechtsgrundlage zu klären, welche Behörden unter welchen Voraussetzungen künftig auf diese Daten zugreifen können. So dürften verlässlichere Regelungen durchsetzbar sein als in bilateralen Vereinbarungen zwischen den USA und Belgien oder den USA und den Niederlanden.

Die Verhandlungen über eine solche dauerhafte Rechtsgrundlage sind nicht abgeschlossen. Im Rat Innen und Justiz der EU wurde am 30.11.2009 ein vorläufiges Abkommen zur Abstimmung gestellt. Im Schlussspurt der Verhandlungen über dieses vorläufige Abkommen wurden – nicht zuletzt durch das Drängen aus Deutschland – noch wichtige Verbesserungen erreicht:
- Das vorläufige Abkommen hat eine Laufzeit von nur neun Monaten.
- Daten zu Überweisungen im „einheitlichen Zahlungsraum für Euro-Zahlungen“ (SEPA – Daten) sind von den Zugriffsrechten der USA ausgenommen.
- Die Übermittlung von Daten an US-Behörden setzt voraus, dass eine Anfrage zu einer konkreten Person gestellt ist, gegen die ein Terrorismusverdacht besteht.

Deutschland hat jedoch gegenüber den Europäischen Partnern klargestellt, dass es diesem vorläufigen Abkommen nicht zustimmen kann, da Verwendung und Zweckbestimmung der Daten aus deutscher Sicht nicht in jeder Hinsicht zufriedenstellend geregelt wurden. Trotz dieser Bedenken hat sich der Bundesinnenminister im Ministerrat am 30.11.2009 der Stimme enthalten – wie auch die Regierungen Österreichs, Ungarns und Griechenlands – und so das vorläufige Abkommen passieren lassen. Ein Zustand ohne spezielle Regelung allerdings hätte den Schutz persönlicher Daten noch weniger gewährleisten können als dieses Abkommen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Fortgang der Verhandlungen weiterhin kritisch begleiten. Der Koalitionsvertrag ist eindeutig: „Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten.“ Für eine entsprechende Umsetzung werden wir weiterhin Sorge tragen.

Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen dient unserer eigenen Sicherheit, da die Aufklärung und Unterbindung von Finanzströmen, die der Terrorfinanzierung dienen, auch künftig zum Schutz der Bürger zwingend notwendig bleibt. Von den bisher gewonnenen Erkenntnissen für die Terrorabwehr hat auch Deutschland profitiert. Im Sommer 2007 z.B. ist das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus ("TFTP") genutzt worden, um Finanzaktivitäten von Mitgliedern der Islamischen Dschihad-Union (IJU) in Deutschland zu ermitteln. Die Informationen haben dazu beigetragen, dass IJU-Mitglieder, die Anschläge auf Einrichtungen in Deutschland geplant hatten, ermittelt und schließlich festgenommen werden konnten. Noch nach den Festnahmen sind den deutschen Behörden zusätzliche nützliche Informationen im Rahmen des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus ("TFTP") zur Verfügung gestellt worden. Die Personen waren schließlich geständig.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB