Frage an Marlene Mortler von Günter K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Geehrte Kandidatin,
nachdem ihre Partei vollmundig verspricht, dass es dem einfachen Arbeitnehmer nach dem evtl. Wechsel finanziell nicht schlechter geht, folgende Frage:
Sollte ich nach einem Kassensturz im folgenden Jahr ein Saldo feststellen, verursacht durch Steuer-und Abgabenerhöhung seitens einer neuen Regierung, wo kann ich den Fehlbetrag einfordern?
Mit freundlichen Grüßen
G. kunz
Sehr geehrter Herr Kunz,
ihre Anfrage zielt wahrscheinlich auf die von der Union geplante Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 18 Prozent ab. Dabei ist jedoch dringend zu beachten, dass gleichzeitig eine Senkung der Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgenommen werden wird. Es ist eine Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2% auf 4,5% vorgesehen. Dieser eine Prozentpunkt Entlastung für jeden Arbeitnehmer bezogen auf den Bruttolohn bedeutet, dass der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer 1,6 Prozent mehr Nettolohn in der Tasche hat. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird somit durch die gleichzeitige Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags sogar über kompensiert. Eine weitere Entlastung werden die Arbeitnehmerhaushalte durch die Erhöhung des Grundfreibetrages pro Familienmitglied auf 8000,-- Euro erfahren. Haushalte mit einem Einkommen von ca. 38.200,-- Euro zahlen also in Zukunft überhaupt keine Lohnsteuer.
Demnach werden Sie beim Aufstellen ihrer nächsten Jahresbilanz auf keinen Fehlbetrag stoßen. Im Übrigen: Wenn wir anfangen dürften, Fehlbeträge zurück zu fordern, hätten wir gerne das unter sieben Jahren rot - grüner Regierung fehl gewirtschaftete Geld wieder zurück, um mit einer weniger desolaten Haushaltslage in eine neue Legislaturperiode zu starten.
Mit freundlichen Grüssen
Marlene Mortler, MdB