Frage an Marlene Mortler von Jochen L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Mortler,
wie stehen Sie zum Thema Spätabtreibung?
Und was ist Ihre Meinung nach davon zu halten, wenn Politiker der Linken, Embyros als "Zellhaufen" bezeichnen, wie von Asja Huberty (Die Linke Schleswig Holstein) behauptet wird. Abtreibungsgegner werden z.B. als Klerikale und Nazis bezichtigt.
Auzug von der Website Der Linken Schleswig Holstein Autorin Asja Huberty:
Zitat Anfang: Die Menschwerdung findet statt, indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit. Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze. Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er – rein ontologisch betrachtet – aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie „Mensch“ zugeordnet werden muss.
Ein Schwangerschaftsabbruch kann demnach niemals als „Mord“ bezeichnet werden, da schlicht niemand ermordet wird. Punkt. Zitat Ende.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Ludwig
Sehr geehrter Herr Ludwig,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CSU setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung des Lebensschutzes ein. Wir mussten jedoch feststellen, dass Vorschläge, den Paragrafen 218a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ändern, keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit haben.
Nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen, Expertinnen und Experten sowie Politikerinnen und Politkern anderer Fraktionen haben wir uns entschieden, über eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eine Verbesserung der Situation bei Schwangerschaftskonflikten und Spätabbrüchen zu erreichen. Das hauptsächlich von der CDU/CSU-Fraktion erarbeitete Gesetz, das am 13. Mai 2009 verabschiedet wurde, beinhaltet eine umfangreichere, verbesserte Aufklärung, Beratung und Unterstützung von Schwangeren in Konfliktsituationen und eine dreitägige Mindestbedenkzeit. Verstößt die Ärztin oder der Arzt gegen seine Pflichten, muss sie oder er mit einem Bußgeld rechnen.
Wir hoffen, dass betroffene Schwangere und ihre Familien sich mit Hilfe der besseren Unterstützung eher für ein Leben mit dem Kind entscheiden und sich leichter dem Automatismus entziehen, der oft entsteht, wenn eine Behinderung beim Kind festgestellt wird.
Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Einen Kommentar zur SED-Fortsetzungspartei "SED.PDS.Die Linke" erspare ich mir.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB