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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Jörg S. •

Frage an Marlene Mortler von Jörg S. bezüglich Familie

Als geschiedener Vater muss ich Unterhalt für mein Kind und meine ehemalige Frau zahlen. Zusätzlich muss ich die Fahrtkosten für die Besuche bei meinem Kind zahlen.
Die Trennung und Scheidung geht von der Frau aus (nach 9 Monaten Ehe, ein Grund ist mir nicht bekannt).
Ich muss Frau und Kind ernähren, deren Miete, Kleidung und sonstige Kosten übernehmen. Ein Recht, mein Kind zu sehen, hab ich nur, wenn meine ehemalige Frau sich nicht querstellt.
Trotz der Tatsache, dass ich meine ehemalige Frau finanziell ausstatten muss, werde ich in Steuerklasse 1 eingestuft.

Was tuen sie für die Rechte der Väter?

Portrait von Marlene Mortler
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schneider,

da ich Ihre Probleme sehr gut nachvollziehen kann, möchte ich Ihnen zunächst keine pauschale Antwort zukommen lassen. Das erfordert mehr Sorgfalt. Für diese Sorgfalt fehlt mir aber im Moment die Zeit. Außerdem ist das Unterhaltsrecht nicht mein Schwerpunktthema.

Bitte gedulden Sie sich noch etwas.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB