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Marlene Mortler
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Frage von Dominik H. •

Frage an Marlene Mortler von Dominik H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Mortler,

zuerst möchte ich mich für die rasche Antwort auf meine Frage bedanken. Auch freut es mich zu lesen, dass entgegen sich den überschlagenden Pressemeldungen von Verbotsforderungen doch noch Vernunft und Nüchternheit gewahrt wird.

Die Verschärfung des WaffG bringt mich jedoch zu einem weiteren Punkt, der in den letzten Tagen immer wieder diskutiert wurde:
Dem Verbot angeblicher "Tötungssimulationen" wie Paintball- oder Airsoftspielen.

Da ich selbst schon einmal Paintball gespielt habe hat mich die Darstellung dieses Spieles seitens mancher Politiker schwer erschüttert.
Weder Paintball noch Airsoft sind eine gewaltverherrlichende Tötungssimulation, sondern lediglich ein "Räuber und Gendarm-Spiel" für Erwachsene, das nach dem Völkerballprinzip gespielt wird (wer von einer Kugel getroffen wird, scheidet bis zur nächsten Runde aus und kehrt dann ins Spiel zurück).
Nach dem gleichen Prinzip funktioniert ebenfalls der Fechtsport.
Auch sind diese Spiele nicht gewaltverherrlichend oder darauf bedacht den Gegenspieler zu verletzen, so wie es z.B. beim Boxsport der Fall ist, bei dem regelmäßig schwere und schwerste Verletzungen bishin zum Tod die Folge sind (oder sein können).

Alles in allem sind Paintball und Airsoft harmlose und kurzweilige Freizeitsportarten für Erwachsene, die weder Gewalt noch Krieg oder Tod verherrlichen bzw. simulieren noch die Menschenwürde der Mitspieler angreifen.
Hierbei gilt auch anzumerken, dass der letzte Punkt, Herabsetzung der Menschenwürde, viel eher in Kampfsportarten wie Boxen oder Vollkontaktkampfsportarten wie Karate o.ä. der Fall ist, da es in diesen Sportarten darum geht, den Gegner durch gezielte aktive Gewaltanwendung mit den eigenen Händen kampfunfähig zu machen.

Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Heinz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heinz,

innerhalb der CDU/CSU-Fraktion ist die Meinungsbildung über den Vorschlag der Fachpolitiker der Koalition, Spiele die Tötungs-/Verletzungshandlungen simulieren, als Ordnungswidrigkeit einzustufen (d.h. "zu verbieten") und mit einem Bußgeld zu bewehren noch nicht vollständig abgeschlossen. Hierunter fallen Spiele wie etwa Paintball, nicht dagegen gesellschaftlich anerkannte Sportarten wie z.B. Fechten. Als Argument für ein Verbot wurde angeführt, dass diesen Spielen ihrer Zielrichtung nach (Tötungs-/Verletzungssimulation) ein Unwertgehalt eigen ist. Nach dem gegenwärtigen Beratungsstand muss es allerdings als sehr unwahrscheinlich angesehen werden, dass es zum Verbot kommt. Ich werbe weiter für Besonnenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB