Frage an Marlen Block von Thomas A. bezüglich Finanzen
Abgeordnete in Bund und Land sind Angestellte, die Ihr Gehalt in Form der Diäten selbst bestimmen können. Die Höhe spielt dabei für mich noch nicht die große Rolle, zumal ich die hoffentlich erreichte Unabhängigkeit als sehr wichtig betrachte. Auch wenn das nicht unbedingt Thema für den Landtag ist interessiert mich Ihre Meinung zu den in der Zeit als Abgeordnete erreichten Altersversorgungen für Abgeordnete: Nach maximal 2 Perioden erhalten Abgeordnete eine Pension, die praktisch aus Steuergeldern finanziert wird in einer Höhe, die ich als "normaler" Arbeitnehmer mit über 45 Jahren durchgehender Arbeit nie erreichen werde. Meine tatsächliche Rente wird jährlich prozentual weniger und mehr besteuert, Pensionen werden dagegen immer höher. Das solidarische Rentensystem ist aktuell völlig auf den Kopf gestellt, Beamte und öffentlicher Dienst sind inzwischen oft besser gestellt und versichert. Nicht jeder kann ja nun Abgeordneter werden und auch andere Arbeiten als im öffentlichen Dienst müssen ausgeführt werden. Wie stehen Sie dazu?
Es handelt sich tatsächlich um ein Bundes - und nicht vorrangig um ein Landesthema:
Deshalb vorab:
Die Linke im Bundestag setzt sich für die Einführung der Erwerbstätigenversicherung ein. Für alle Erwerbseinkommen sollten Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden – auch für die von Selbständigen, Freiberuflern und Freiberuflerinnen, Beamtinnen und Beamten, Managerinnen und Managern und Politikerinnen und Politiker.
Die Beitragsbemessungsgrenze sollte in einem ersten Schritt drastisch an- und in einem zweiten Schritt aufgehoben werden; die Rentenhöhe der Rentenansprüche über dem doppelten des Durchschnittes sollte degressiv gestaltet, also abgeflacht werden. Es soll somit eine Beitragsäquivalenz- grenze eingeführt werden.
Zudem fordert die Linke die Einführung einer solidarischen Mindestrente, um der zunehmenden Altersarmut zu begegnen.
Ich persönlich sehe die unterschiedliche Versorgung von Beamten und auch Politikern allerdings auch unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Alimentationsprinzips. Demnach sollen Beamten über die Besoldung und auch über die Pensionen so abgesichert sein, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt.
Gerade im Hinblick auf die unsägliche Tendenz von schnellen Wechseln von ehem. Politikern in die Wirtschaft und den Debatten um den weitreichenden Einfluss von Lobbyisten im politischen Betrieb, sollte man die Höhe der Diäten und auch die Absicherung der Politikerinnen und Politiker über Versorgungsansprüche nach dem Ende der politischen Tätigkeit auch unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Unabhängigkeit betrachten. Ich persönlich würde diese daher weiterhin (wie bisher oder über Zusatzversicherungen) sichern, aber dafür auch weitreichende Schranken für die wirtschaftliche Betätigung von Politiker*innen nach dem dem Ausscheiden aus der politischen Tätigkeit einführen wollen.