Frage an Markus Tressel von Jan S. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Tressel,
ich stelle Ihnen diese Frage in Ihrer Eigenschaft als Ausschuss-Mitglied Tourismus des Deutschen Bundestages.
Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen wurden viele Unternehmen mehrfach geöffnet und geschlossen und alle wurden mehr oder minder umfassend und prompt bei den finanziellen Ausfällen zumindest anteilig vom Staat unterstützt. So auch Hotels und Appartements, die bis Mitte April 2021 dann fast eine komplett Saison ohne Mieterträge dastehen. Anders als alle anderen gibt es aber eine Ausnahme: Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe.
Es laufen also seit einem Jahr alle Kosten wie Abträge an die Banken, Versicherungen, WEG- und Vermietungs-Verwaltung, Reinigungspersonal, Werbemittel/Anzeigenschaltungen, Hausmeister und regelmässige Legionellen- und Rauchmelder-Prüfungen, Tourismusabgaben auf geschlossene (!) Strände und Steuervorauszahlungen auf nie (!) zu erzielende Einkünfte. Mithin also fünfstellige Beträge je Objekt und Jahr.
Private Vermieter tragen daher trotz Schließung erheblich sowohl zum Geldfluss weiterer Unternehmen und des Staates bei, als auch durch Ihren Betrieb zur Eröffnung der Möglichkeit, in diesem Land Urlaub zu machen – so wie die Politik es jetzt aktiv fordert.
Meine Frage lautet:
Warum wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Gleichbehandlung so offenkundig missachte und private Vermieter von Ferienwohnungen einseitig von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen?
Jan Sass
Sehr geehrter Herr Sass,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mich erreichen viele Nachrichten wie Ihre und ich weiß um die außerordentlich schwierige Situation, in der sich die ganze Tourismusbranche, aber besonders auch einzelne Akteur:innen wie z.B. private Vermieter:innen von Ferienhäusern bereits seit über einem Jahr befinden.
Obwohl die Tourismus- und Veranstaltungsbranche viel stärker als andere Sektoren von den Corona-Maßnahmen betroffen war, leisten die Hilfsprogramme immer noch nicht das, was nötig wäre. Die Hilfe greift bei vielen zu kurz, bei viel zu vielen geht es an die eisernen Reserven, an das verfügbare Eigenkapital ran. Angekündigte Hilfe muss deshalb schneller fließen, die Regelungen müssen so angepasst werden, dass die ganze Branche in ihrer Vielfalt erfasst wird. Langfristig müssen wir auch einen Wiederaufbaufonds gerade für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismuswirtschaft ins Auge fassen, um wieder für Stabilität und Perspektiven zu sorgen.
Auch wir verstehen nicht, dass Unternehmen im Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen ausgenommen werden. Das betrifft dann auch private Anbieter:innen von Ferienwohnungen. Es handelt sich hier um eine Verzerrung des Wettbewerbs und eine besondere Härte für viele Unternehmer:innen wie Sie.
Wir haben mehrfach nachgefragt, aber leider rückt die Bundesregierung von dieser Ausnahme nicht ab. Unserer Einschätzung nach fehlt hier leider das Verständnis für die vielfältigen Lebensentwürfe und Einkommensverhältnisse heutzutage. Auch auf aktuelle Nachfragen im Tourismusausschuss zur dieser Problematik zeigte die Regierung keine Einsicht, dass hier weiteres Handeln notwendig wäre. Das ist umso bedauerlicher, als auch wir die regionalwirtschaftliche Bedeutung, gerade auch von nicht gewerblicher Vermietung, als hoch einschätzen.
Ich werde mich im Deutschen Bundestag und auch im Tourismusausschuss weiter dafür einsetzen, dass endlich passgenaue Hilfen bei der Tourismusbranche ankommen und Perspektiven geschaffen werden. Vor allem setze ich mich aber dafür ein, dass alles getan wird, um die Pandemie schnellstmöglich zu besiegen. Das ist der beste Weg, damit wir alle wieder uneingeschränkt reisen können!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Tressel, MdB