Frage an Markus Tressel von Heike B. bezüglich Verkehr
Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?
Sehr geehrte Frau B.,
einer reinen Marktliberalisierung und Öffnung des Marktes für Sharing-Anbieter stehe ich sehr kritisch gegenüber, denn so fehlt jede ökologische und soziale Lenkungswirkung. Am Ende würden mehr neue Probleme geschaffen, statt heutige Verkehrsprobleme gelöst.
Grundsätzlich muss ein modernes Personenbeförderungsgesetz Antworten auf die drei größten Herausforderungen des öffentlichen Verkehrs geben:
1. Welche Rechte und Pflichte sollen in Zukunft für neue Mobilitätsanbieter gelten?
2. Wie verbessern wir das Angebot für die Nutzer der überfüllten Busse und Bahnen in den Morgen- und Feierabendzeiten?
3. Wie gehen wir mit den wachsenden Pendlerströmen aus dem Umland in die Städte um?
Während in Ballungszentren heute schon ein Überangebot an Mobilitätsdiensten existiert, ist es auf dem Land teilweise fast unmöglich überhaupt ein regelmäßiges und zuverlässiges Angebot mit Bus und Taxi sicherzustellen. Hier muss die öffentliche Hand regulierend eingreifen, denn Mobilität für alle – unabhängig vom Wohnort, Geldbeutel oder Alter – gehört aus meiner Sicht zur Daseinsvorsorge.
Daher müssen Car- und Ridesharing-Anbieter, genauso wie ÖPNV und Taxigewerbe, gesetzlich dazu verpflichtet werden ihre Fahrdienste nicht nur in lukrativer Innenstadtlage, sondern auch in anderen Regionen anzubieten. Wer einen Taxi- oder ÖPNV-ähnlichen Service anbietet, muss sich auch an die entsprechenden Regeln wie Betriebs-, Beförderungs-, und Tarifpflicht halten. Kannibalisierungseffekte zwischen ÖPNV, Taxigewerbe und Sharing-Systemen müssen vermieden werden. Ridesharing-Dienste können, richtig konstruiert, eine sinnvolle Ergänzung zu einer insgesamt qualitativ verbesserten Mobilität sein, um den Individualverkehr mit dem eigenen Auto zu verringern. Zudem könnten Sharing-Anbieter sinnvoll in die inklusive Mobilität von morgen eingebunden werden. Immerhin bieten sich die oft genutzten Kleinbusse unter anderem auch für die Inklusion mobilitätsbeschränkter Menschen an.
Zusammen mit der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen werde ich deshalb die Reform des PbefG auch weiterhin kritisch begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Tressel