Frage an Markus Tressel von Larce M. bezüglich Bildung und Erziehung
Als Katholik würde ich gerne wissen wie sie dazu stehen religiöse Institution von allen Religionen finanziell zu unterstützen mit steurgeldern die für das Allgemeingut sind wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Altersheime usw?
Sehr geehrter Herr M.,
Ihre Frage berührt das Subsidiaritätsprinzip, das für die Wohlfahrtspflege in Deutschland zentral ist. Es besagt, dass Leistungen, die die freien Wohlfahrtsverbände anbieten, nicht vom Staat zur Verfügung gestellt werden. Hier gilt das Prinzip der Nachrangigkeit des Staates. Im Bereich der Wohlfahrtspflege bedeutet dies, dass freie Träger Einrichtungen der Krankenversorgung, der Altenpflege, der Jugend- und der Bildungsarbeit betreiben. Dies gilt bislang vor allem für die Kirchen, die durch die Caritas und die Diakonie zahlreiche Einrichtungen vertreten. Allerdings können und sollen sich auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in diesem Bereich etablieren. So gibt es in Deutschland etwa die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden und es wird seit einigen Jahren über einen muslimischen Wohlfahrtsverband beraten.
Die Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege werden über verschiedene Arten und Kostenträger (Krankenkassen, Pflegeversicherung, staatliche Sozialleistungen, öffentliche Zuwendungen, Spenden usw.) finanziert. Zudem erhalten etwa die christlichen Verbände darüber hinaus von ihren Kirchen Geld aus Kirchensteuermitteln.
Ich begrüße das soziale Engagement von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in diesem Bereich und unterstütze Konzepte zur kultursensiblen und pluralistischen Fortentwicklung der Wohlfahrtspflege, damit den Menschen möglichst eine Vielfalt an Angeboten zur Verfügung steht.