Frage an Markus Tressel von Barbara H. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Tressel,
meine Bausparkasse hat seinerseits damit geworben, daß der Abschluß von Bausparverträgen zu Sparzwecken ohne Darlehensnutzung eine lukrative Sache sei.
Nunmehr habe ich bereits den Erstvertrag von 1995 durch Kündigung der BHW Bausparkasse "verloren".
Jetzt habe ich die Kündigung für meinen Bausparvertrag Dispo MAXX aus dem Jahr 2000 erhalten.
Damit bin ich nicht einverstanden! Damals wurde allseits Werbung gestreut, Flyer, Kundenanschreiben und in den Medien, diese Art des Sparens zu nutzen. Auch ohne Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Es kann nicht sein, daß die BHW Bausparkasse willkürlich mit Kündigungen ihre Sparer loswerden will.
Bitte machen Sie sich im Bundestag stark dafür, daß die Sparer gestärkt werden und die Bausparkassen zur Erhaltung der Verträge gesetzlich verpflichtet werden.
Bitte um Ihre Rückmeldung zum Thema - DANKE.
Mit freundlichen Grüßen
B. Hess
Sehr geehrter Frau Hess,
ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Dass Bausparkassen nun die Kundinnen und Kunden aus ihren Verträgen drängen, die sie insbesondere in den 90er Jahren als Kapitalanlagen beworben haben, ist höchstgradig unfair und rechtlich ja auch immer noch umstritten.
Bei den gegenwärtig eingeführten Kündigungsklauseln in Bausparverträgen besteht schon die nächste Rechtsunsicherheit, welche die Bundesregierung nicht beheben will. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Sparerinnen und Sparer nicht dasselbe erleben müssen wie Sie.
Es wird auch deutlich, dass es auf Ebene der Gesetzgebung nach wie vor eine Ungleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmen gibt. Denn wenn Banken und Sparkassen rufen, wie zuletzt bei der Kreditwürdigkeitsprüfung für Wohnimmobilienkredite oder beim Widerrufsrecht, dann kann es der Bundesregierung fast nicht schnell genug gehen, den Kreditinstituten zur Seite zu stehen.
Zu Ihrer konkreten Situation: Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, würde ich Ihnen raten, sich an die Verbraucherzentrale oder direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden. Der sollte schon in einem Erstgespräch einschätzen können, ob eventuell eine Klage Sinn macht.
Herzliche Grüße
Ihr Markus Tressel