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Markus Tressel
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Frage von Sascha R. •

Frage an Markus Tressel von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo ich habe einige fragen

1. wenn das sogenante beschndeidungsgesetz in kraft tritt, gibt es eigentlich auch dann für die opfer möglichkeiten für schmerzensgeld oder schadensersatz, wenn diese volljährig sind? Da ja heute schon viele darunter zu leiden haben und weltweit 10000 juden dagegn sind.

2. es gibt den gleichhatsgrundsatz, da ja nur an jungen genitalverstümmelungen dürchgefürt werden dürfen, neigen sie dann eher dazu zusagen wir legalisieren die weibliche form auch oder meinen sie ob man dann doch lieber die genitalverstümmelung bei jungs und mädchen verbieten sollte. es gibt bereits forderungen zu weiblichen genitalverstümmelung, welche der männlichen enspricht dazu folgender link.

www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/

3 warum redet man eigentlich bei der männlichengenitalverstümmelung von beschmeidung ? da wird doch die komplettevorhaut amputiert. und damit gehen bis zu 20.000 nervenenden verloren.

4, wie stehen sie zur verantwortung in deutschland minderheiten zu schützen, wie zum beispiel jüdische gegner der sogenanten beschneidung und ihr recht auf körperliche unversehrtheit beschnitten wird?

5. warum klärt der bundestag die verfassungsrechtlichkeit der sogenanten beschneidung durch das bundesverfassungsgeriicht nicht ab ? dies würde doch eine ernorme rechtsicherheit schaffen. denn wenn das gesetz beschlossen ist könne immer noch strafanzeigen folgen und dann muss das bundesverfassungsgericht ohnehin entscheiden.

6 glauben sie das das sogenannte beschneidungsgesetz mit der verfassung vereinbar und dem kinderrechtskonvention ist?

natürlich müssen wir auf die jüdisch bevölkerung rücksicht nehmen, aber bedeutet das nicht das wir diplomatische gespräche führen müssen, anstatt etwas zu legalisieren wofür es keine einstimmige meinung gibt und dann die minderheiten darunter zu leiden haben?

mit freundlichen grüßen

Sascha Rode

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rode,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Beschneidung. Ich möchte Ihnen hiermit meine grundsätzliche Position mitteilen und hoffe damit die meisten Ihrer Fragen beantworten zu können.

Der Gesetzgeber ist aufgrund der nach dem Kölner Urteil entstandenen Verunsicherung aktiv geworden und hat versucht eine verantwortungsbewusste Abwägung der berührten Grundrechte zu treffen, und damit den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem - dem Kindeswohl verpflichteten - Erziehungsrecht der Eltern und der stellvertretend von den Eltern wahrgenommenen Religionsfreiheit des Kindes gerecht zu werden. Hierfür hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/11295) der vorsieht eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung kleiner Jungen weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

Ich persönlich habe diesem Gesetzentwurf letztlich deswegen zugestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass der Problematik nicht mit dem Strafrecht und dem Vorwurf der Körperverletzung begegnet werden kann. Entwicklungen wie diese wird man nicht wirksam mit dem Strafrecht verändern, weil die Beschneidung konstitutiv für die betroffene Religionsgemeinschaften ist. Ich bin der Meinung, dass Eltern, die sich für die Durchführung eines solchen religiösen Ritus entscheiden, dies mit den besten Vorsätzen für ihre Söhne tun, auch wenn ein solcher Ritus mir selbst fremd ist. Ich hoffe dennoch sehr darauf, dass sich eine Ausweichbewegung findet und der nunmehr angestoßene Dialog zu einem Umdenken und eine steten Veränderung führen wird. Dafür wird der begonnene Dialog fortzuführen sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Entscheidungsprozess hiermit etwas näher gebracht habe und bedanke mich für Ihr Interesse an der Arbeit der grünen Bundestagsfraktion.

Markus Tressel