Frage an Markus Tressel von Dieter S. bezüglich Soziale Sicherung
Ich beziehe seid November 2011 Bu Rente. Die ist leider unter dem Mindestsatz . Nun beziehe ich wie mir zusteht noch einen Grundversorgungsausgleich. Das Grundversorgungsamt hat mich nun angeschrieben das meine Wohnung nach den jetzigen Bestimmingen zu teuer seih. Das ist mehr als lächerlich . Ich wohne in dieser Wohnung nun schon eine ganze Weile. Man will mich nun im wahrsten Sinne des Wortes Verghettonisieren nach Burbach oder in Malstatt in Wohnungen die unzumutbar sind . Zu einem Mietpreis von 245 € mehr stünde mir nicht zu. Sie wissen doch alle miteinander das man für das Geld keine zumutbare Wohnung mehr bekommen kann. Der Mietkostensatz liegt bei weitem unter den realen Mietspiegel. Was kann ich tun ?? Kann mir jemand helfen ?? Wann wird der Wohngeldsatz dem Realen Satz angepasst. Ich habe 40 Jahre gearbeitet und jetzt das !! Finden sie das gerecht?
Gruss Dieter Schuh
Sehr geehrter Herr Schuh,
grundsätzlich muss das Grundsicherungsamt die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung in jedem Einzelfall und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Kriterien prüfen.
Entscheidend für die Angemessenheit dieser Kosten sind die individuellen Lebensverhältnisse (z. B. Zahl der Familienmitglieder, erhöhter Wohnraumbedarf wegen einer Behinderung) sowie die örtlichen Verhältnissen (z. B. Zahl der Räume, Größe der Wohnung, Höhe der Miete, örtliches Mietniveau).
Ich kann leider den von Ihnen geschilderten Fall nicht ad hoc und ohne Kenntnis der entsprechenden Bescheide bewerten. Interessant wäre auch zu erfahren, wie hoch der Mietpreis Ihrer Wohnung ist und ob das Grundsicherungsamt eben diese individuellen Lebensverhältnisse berücksichtigt. Ich stimme Ihnen grundsätzlich zu, dass es zu keiner „Ghettoisierung“ der Betroffenen kommen sollte.
Es wäre aus meiner Sicht angebracht, anwaltlichen Rat bzw. den Rat einer Sozialberatungsstelle (Wohlfahrtsverband, Sozialverband Deutschland e.V.) in Anspruch zu nehmen, um zu überprüfen, ob und wenn ja wie das Grundsicherungsamt Ihre individuellen Lebensverhältnisse berücksichtigt hat. Bei Kenntnis der entsprechenden Fakten könnte ich auch anbieten, unsere Experten zu einer kurzen Einschätzung zu befragen. Dazu können Sie sich gerne an mein Büro wenden.
Herzliche Grüße
Ihr Markus Tressel