(...) Statistiken zeigen, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Ländern, in denen eine gesetzliche Regelung für einen „Bildungsurlaub“ der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht, nicht höher ist als in Ländern ohne entsprechende gesetzliche Regelung. (...)
(...) Eine Verlagerung von Flügen bzw. die von Ihnen vorgeschlagene Aufteilung des Luftverkehrs auf mehrere bayerische Flughäfen „per Anordnung“ gilt hingegen als nicht erfolgversprechend: Das Angebot von Flügen von und zu einzelnen Destinationen ist Ergebnis der unternehmerischen Entscheidung der Airlines. Diese richten Verbindungen - nach eigenen strategischen und wirtschaftlichen Überlegungen - vorzugsweise dort ein, wo sie am meisten Nachfrage erwarten können. (...)
(...) die von Ihnen angeregte Stärkung des Flughafens Nürnberg ist Ziel des Entwicklungskonzepts, das im August 2012 beauftragt wurde. Das Entwicklungskonzept soll insbesondere aufzeigen, wie durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Flughafens Nürnberg zusätzliche attraktive Direktflugverbindungen ermöglicht werden können. (...)
(...) die Finanzbehörden sind verpflichtet, die nach den Steuergesetzen geschuldeten Leistungen gleichmäßig und zügig zu erheben. Dieser Pflicht kommt die bayerische Steuerverwaltung ordnungsgemäß nach. (...)