
(...) Sie sind jedoch bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden einsehbar. Für die in der Bundesrepublik möglicherweise betroffene Bevölkerung sind ausreichende Mengen an Jodid-Tabletten beschafft worden, so dass eine eigene Versorgung der Bürger mit solchen Tabletten nicht erforderlich ist. (...)