Frage an Markus Söder von Marie B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
ich beziehe mich auf einen Text der SZ online vom 16.März 2011:
"13:57 Uhr Die Bundesländer werden aktiv: Bayern will nach der Atomkatastrophe in Japan alle fünf Kernkraftwerke im Land mit Sonderinspektionen überprüfen. Dabei soll vor allem kontrolliert werden, ob die Reaktoren ausreichend gegen "Angriffe von außen" sowie einen Ausfall von Notstromversorgung und Kühlung gesichert sind. Das gab Umweltminister Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung in München bekannt. Außerdem will die Staatsregierung in Abkehr von ihrer bisherigen Linie die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien beschleunigen."
Bitte erklären Sie mir, weshalb diese Kontrollen nicht vor der von Ihnen bzw. Ihrer Partei beschlossenen Laufzeitverlängerungen aller fünf Kernkraftwerke durchgeführt worden sind: Diese Reihenfolge erschiene mir folgerichtiger gewesen zu sein.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Marie Bernthaler
Sehr geehrte Frau Bernthaler,
Die Auswirkungen des Erdbebens auf die Kernkraftwerke am Standort Fukushima Daiichi im Norden Japans haben die Situation der Kernenergienutzung in Deutschland und auch in Bayern grundlegend verändert. Trotz der hohen Sicherheitsstandards in Japan ist eine für undenkbar gehaltene Katastrophe in Kernkraftwerken eingetreten.
Auch wenn alle bayerischen Kernkraftwerke einen sehr hohen Sicherheitsstandard aufweisen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, machen die Ereignisse in Japan auch bei uns eine neue Sicherheitsphilosophie erforderlich, die die bisher für als sehr un-wahrscheinlich gehaltenen Risiken und möglichen Schadensereignisse mit einbezieht.
Die Bundesregierung hat deshalb ein dreimonatiges Moratorium für die Laufzeitverlängerung beschlossen, in dem alle deutschen Kernkraftwerke unter Zugrundelegung dieser neuen Sicherheitsphilosophie überprüft werden und die sieben ältesten Kernkraftwerke für diese Zeit vom Netz genommen wurden.
Zur Umsetzung dieses Moratoriums hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Gesundheit am 17.03.2011 die vorübergehende Betriebseinstellung des Kernkraftwerks Isar 1 angeordnet. Die Anordnung erging auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Noch am selben Tag hat der Betreiber das Kernkraftwerk Isar 1 heruntergefahren.
Eine endgültige Stilllegung des Kernkraftwerks Isar 1 kann Bayern selbst rechtlich nicht durchsetzen. Diese würde ein Bundesgesetz oder eine Vereinbarung mit den Betreibern voraussetzen. Nach dem dreimonatigen Moratorium muss der Bund für eine endgültige Entscheidung den rechtlichen Rahmen gesetzt haben.
Der Bayerische Ministerrat hat darüber hinaus am 16.03.2011 eine Sonderprüfung aller bayerischen Kernkraftwerke bis Mitte Mai beschlossen.
Im Rahmen dieser Überprüfungen werden in allen bayerischen Kernkraftwerken Sonderinspektionen zusammen mit dem TÜV Süd durchgeführt. Die Sonderinspektionen in den bayerischen Kernkraftwerken wurden bereits aufgenommen.
Schwerpunkte der Sonderprüfungen sind die Kühlsysteme und die Notstromversorgung. Besonderes Augenmerk gilt Einwirkungen wie Erdbeben, Hochwasser und gezieltem Flugzeugabsturz.
Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung die Bayerische Kommission für Reaktorsicherheit eingerichtet. Aufgabe dieser unabhängigen Expertenkommission ist die fach-kundige Begleitung der Bayerischen Staatsregierung bei der Einführung der neuen Sicherheitsphilosophie und den Sonderprüfungen für die bayerischen Kernkraftwerke.
Soweit Bedarf für Verbesserungen besteht, müssen die Kernkraftwerke nachgerüstet werden. Für die Bayerische Staatsregierung hat die Sicherheit der Kernkraftwerke absolute Priorität gegenüber ihrer Wirtschaftlichkeit.
Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister