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Markus Söder
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Frage von Renate W. •

Frage an Markus Söder von Renate W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Umweltminister,

nachdem Sie nun auch ab und zu gegen die Verlängerung der Laufzeiten einiger Atomkraftwerke in Bayern sind, wende ich mich mit der Frage an Sie, wo die Jodtabletten gelagert sind, wer Sie verteilt im Notfall und warum Jodtabletten mit mindestens 65 mg nicht in Apotheken zur Verfügung stehen.
Der Reaktor in Tschernobyl ist nach wie vor hochgefährlich und nach den Erfahrungen vor 25 Jahren muss man als Bürgerin davon ausgehen, dass die politisch Verantwortlichen erst sehr spät (zu spät?) vor der Strahlung warnen.
Außerdem werden bei einer auslaufenden Technologie die Gefahren nicht geringer, denn es werden in Zukunft weniger Atomfachleute ausgebildet. Wer will schon einem abgefahrenen Zug hinterher laufen?
Deshalb ist es umso wichtiger, Notfallpläne nicht nur in Schubladen aufzubewahren, sondern Schulen, Kindergärten und natürlich jedem Bürger, der will, diese Tabletten zugänglich zu machen.
Die "Mütter gegen Atomkraft e.V." betreiben nach wie vor eine eigene Messstation, sind also in der Lage, einzuschätzen, wann diese Tabletten genommen werden müssen.
Für den Fall, dass Sie sich meiner Fragen ernsthaft annehmen, bedanke ich mich herzlich!

Renate Wolff

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wolff,

für Ihre E- Mail vom 21.03.2011 danke ich Ihnen.

Die Jodprophylaxe der Schilddrüse zur Vermeidung von Strahlenschäden ist ein zentraler Bestandteil der Vorsorgemaßnahmen beim nuklearen Katastrophenschutz. In Bayern sind für die Versorgung der Bevölkerung im 25 Kilometer Umkreis um jedes Kernkraftwerk ausreichende Mengen an Tabletten zur Jodblockade der Schilddrüse an geeigneten Lagerpunkten aufbewahrt. Tabletten für eine darüber hinausgehende Verteilung werden in Zentrallagern für die gesamte Bundesrepublik bereit gehalten, um über ein gestaffeltes Verteilsystem in die betroffenen Regionen geliefert zu werden. Als Verteilpunkte an die Bevölkerung sind in Bayern grundsätzlich Apotheken und Feuerwehrgerätehäuser vorgesehen.

Die hierfür erforderlichen organisatorischen und logistischen Maßnahmen werden regelmäßig in Übungen von den beteiligen Behörden und Organisationen erprobt. Wie langjährige Erfahrungen zeigen, bestehen keine Zweifel an der Durchführbarkeit der Notfallplanungen.

Die Notfallpläne dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Sie sind jedoch bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden einsehbar. Für die in der Bundesrepublik möglicherweise betroffene Bevölkerung sind ausreichende Mengen an Jodid-Tabletten beschafft worden, so dass eine eigene Versorgung der Bürger mit solchen Tabletten nicht erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL

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