(...) Entscheidend ist aber die Einzelfallprüfung. Die grundsätzliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das von Ihnen vorgeschlagene Prinzip „Wer zuerst kommt, demonstriert zuerst (und alleinig)“ entspricht jedoch nicht den Vorgaben der Verfassung. (...)
(...) Laut Verfassungsgericht gehört das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu den "unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlaß grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten." (...)
(...) Dass der Südring um 2 Mrd günstiger wäre als der zweite Stammstreckentunnel ist eine These, die gegenwärtig keineswegs gestützt ist. Sie wissen, dass andere Schätzungen den Südring als weitaus kostenintensiver beurteilen als Sie dies tun. (...)
(...) Tatsächlich ergibt sich beim Südring im Vergleich mit der zweiten Stammstrecke ein weniger günstiger Kosten-Nutzen-Faktor, der Lärmschutz erscheint beim oberirdisch verlaufenden Südring weder bei Bau noch im Betrieb günstiger als beim Stammstreckentunnel. Auch die Entlastung der bestehenden Stammstrecke würde beim Südring-Ausbau deutlich geringer ausfallen als durch den zweiten Stammstreckentunnel. (...)
(...) Bis Ende 2008 waren Freistaat und Sparkassenverband zu je 50 Prozent an der BayernLB Holding AG, auf die Freistaat und Sparkassenverband im Jahr 2002 ihre Anteile an der Bank übertragen hatten, beteiligt. Durch eine Nettokreditaufnahme von 10 Milliarden Euro zur Abwendung der Pleite der BayernLB finanzierte der Freistaat in 2008 und 2009 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 7 Milliarden Euro und eine stille Einlage in Höhe von 3 Milliarden Euro bei der Landesbank und übernahm zusätzlich eine Garantie in Höhe von 4,8 Milliarde Euro für das marode ABS-Portfolio der Bank. (...)
(...) Es wird die Verpflichtung in der Verfassung verankert, dass die Staatsregierung den Landtag über Angelegenheiten der Europäischen Union zu unterrichten hat. Durch die Verfassungsänderung erhält der Bayerische Landtag mehr Informationsrechte und Mitbestimmungsrechte bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union. Als bayerischer Parlamentarier kann ich das nur sehr begrüßen. (...)