Stört Sie nicht die Tatsache, dass Frau Ilse Aigner, Landtagspräsidentin, in Personalunion auch dem Verwaltungsrat des BR vorsteht; hier verschränken sich Legislative und Exekutive! - Staatsferne!!!
Wilhelm Hoegner, "Vater der Bayerischen Verfassung", hatte, nicht ohne Grund, für den ÖRR
- hier: BR - "Staatsferne" angemahnt. Staatsferne ist
Gewaltenteilung. - Wie nun beurteilen Sie diese Ver-
filzung? - Besten Dank!
Sehr geehrter Herr G.,
der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, davon sind zwei sogenannte "geborene" Mitglieder. Dies sind die Präsidentin des Bayerischen Landtags und die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Weitere fünf Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt, dürfen aber nicht gleichzeitig dem Rundfunkrat angehören.
Die Vorgaben des Verfassungsgerichts für die Kontrollorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind klar. Um die Vielfalt zu sichern, muss die Zusammensetzung der Kollegialorgane so gestaltet sein, dass Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens integriert sind. Die Gremienmitglieder sollen Sachwalter des Allgemeininteresses sein. Auch Vertreterinnen und Vertreter der staatlichen Ebenen können bestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine zahlenmäßige Obergrenze für sie festgelegt, die beim BR eingehalten wird.
Ich persönlich erachte es als nicht zeitgemäß, wenn in einem Verwaltungsrat Mitglieder nicht gewählt werden müssen, sondern qua staatlichem Amt vertreten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rinderspacher, MdL