Frage an Markus Rinderspacher von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rinderspacher,
Ihre heutigen Anmerkungen als Gast des BR-"Sonntagsstammtisch" bieten Anlass für - zweigeteilte - Frage:
Zum Thema Bildung, konkret Zwischenzeugnisse:
Ich bin Vater eines Kindes, wobei ich keinerlei Kenntnis (auch über schulisches) Leben meines Kindes habe. Trotz ausufernder gerichtlicher Bemühungen und Einbeziehung zahlloser Stellen seit Jahren gelingt es nicht, die komplette Weigerungshaltung der (anwaltlichen) Kindsmutter zu durchbrechen.
Wie kann es (2013!) sein, dass trotz aller Reformen und Rechte/Pflichten die sog. "hochkonflikthafte" KINDESENTFREMDUNG zum Nachteil von Vätern und Kindern nicht konsequent angegangen wird? Wie wollen Sie dieses STRUKTURELLE Problem, dasviele Stellen betrifft, nach einem Regierungswechsel angehen?
Zur zweiten Komponente: ich bin ehem. Polizeibeamter, der aufgrund eben des o.g. Konfliktes dem ausgesetzt war, was Sie heute als "Ärger der Woche" benannten: die unsäglichen Psychiatrisierungs- und Stigmatisierungsversuche (Teresa Z.).
Auch ich wurde über Jahre durch bayer. Juristen als "psychisch gestört" diffamiert, was bis zum Versuch der Anwendung Paragraf 63 StGB - wie bei Herrn Mollath - ging. Mittlerweile ist durch Obergutachten des Prof. Dr. Nedopil belegt, dass es sich um unhaltbare Fehlgutachten und völlig überzogenes Fehlverhalten der CSU-geführten Behörden in Franken handelt.
Daher meine Frage: wie stehen Sie zu einem Untersuchungsausschuss, da es offenbar ein STRUKTURELLES PROBLEM ist, wie die bayerische Jusitiz bar jedes Unrechtsbewusstseins gegen Einzelne vorgeht, die durchaus berechtigte Interessen geltend machen?
Die Opposition kann sich doch nicht weiter darauf zurückziehen, die CSU im Bereich Jusitz/Strafverfolgung zwar öffentlich zu kritisieren, während vor Ort und bei Amtsgerichten genauso weiter verfahren wird wie bisher?
(eine Akte zu meiner Sache liegt u.a. Ihrer Parteikollegin Frau Aures vor)
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
BW
Sehr geehrter Herr Deeg,
bitte haben Sie Verständnis, dass ich mir nicht anmaßen kann und will, ohne konkrete Kenntnis aus der Distanz Sachverhalte zu kommentieren, die Sie persönlich und ggfls. diesbezügliche individuelle Rechtsstreitigkeiten betreffen.
Zu Ihrer Frage, inwieweit ein Unterschungsaussschuss strukturelle Probleme der Justiz behandeln solle: Strukturfragen bedürfen prinzipiell keiner Untersuchungsausschüsse. Sie können und sollen in den vorhandenen parlamentarischen Gremien, ggfls. in Enquete-Kommissionen, erörtert werden.
Untersuchungsausschüsse (Art. 25 Bayerische Verfassung) dienen der Kontrolle der Verwaltung, insbesondere mit Blick auf konkretes Regierungshandeln. Der Landtag ist in der Gewaltenteilung jedoch keine Stufe des hierarchischen Instanzenzuges der Justiz und damit keine Revisionsinstanz.
Wir begrüßen es in diesem Zusammenhang, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Wiederaufnahmeverfahren in dem von Ihnen angesprochenen Fall beantragt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rinderspacher