Frage an Markus Rinderspacher von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rinderspacker,
wie Sie wissen plant die ÖDP derzeit ein Volksbegehren mit dem Ziel den bayerischen Ministerpräsident direkt vom Volk wählen zu lassen.
Wenn ich daran denke, dass der amtierende Ministerpräsident bei der letzten Landtagswahl persönlich nicht einmal zur Wahl stand, begrüße ich das Volksbegehren sehr. Persönlich stelle ich mir ein Modell vor, was bereits bei den Kommunen angewendet wird.
Wenn ich an die possitiven Erfahrungen der geschäftsführenden Regierung in NRW denke, erhoffe ich mir auch eine konstruktiveres Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem ganzen Landtag.
Auch wenn das Volksbegehren für die nächste Landtagswahl zu kurzfristig kommt, würde ich mich interessieren, wie Sie über das Volksbegehren der ÖDP denken und ob Sie es unterstützen wollen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Scharff
Sehr geehrter Herr Scharff,
ein diesbezügliches Volksbegehren zur Änderung der Verfassung wird die Landtags-SPD aus grundsätzlichen Erwägungen nicht unterstützen.
Zugegeben: Der Vorschlag hätte gegenwärtig einen besonderen parteitaktischen Charme, da der Spitzenkandidat der BayernSPD, Christian Ude, in vielen Umfragen in Beliebtheit, Kompetenz und Glaubwürdigkeit bessere Werte zu verzeichnen hat als der Amtsinhaber Horst Seehofer.
Jedoch kann es bei dieser Verfassungsfrage nicht um momentante Stimmungen
gehen.
Die Idee eines direkt vom Volk gewählten bayerischen "Staatspräsidenten" wurde aus guten Gründen 1946 von der Verfassunggebenden Landesversammlung abgelehnt. Auch alle anderen Bundesländer und der Bund haben sich gegen die Direktwahl des Ministerpräsidenten bzw. des Bundeskanzlers entschieden und damit ganz bewusst ein anderes parlamentarisches System gewählt als z.B. Frankreich oder die USA.
Der bayerische Ministerpräsident hat bereits nach der jetzigen Verfassungslage eine außerordentlich starke Stellung im Gefüge der Staatsgewalten, so dass nicht ersichtlich ist, warum seine Stellung noch weiter gestärkt werden sollte. Die direkte Demokratie wird nicht gestärkt, wenn das Volk direkt den Ministerpräsidenten wählen kann, in der Folge aber keinen Einfluss mehr auf seine Amtsausübung hat. Eine Schwächung des Parlaments in seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Ministerpräsidenten kann nicht das Ziel sein, was aber je nach gesetzlicher Ausgestaltung eines Volksbegehrens die Folge sein könnte.
Die Landtags-SPD hat jedoch andere Initiativen zur Stärkung der direkten Demokratie in den Landtag eingebracht, die aus unserer Sicht Sinn geben. Wir wollen Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern weiterentwickeln. Sie sind im Übrigen maßgeblich dem ersten Ministerpräsidenten im Nachkriegsbayern, dem Sozialdemokraten Wilhelm Hoegner, zu verdanken. Dessen Erfahrungen im Schweizer Exil hatte Hoegner nach Bayern mitgebracht. Als Vater der Bayerischen Verfassung hat er für die besondere Stellung der direkten Demokratie in der durch Volksentscheid am 1. Dezember 1946 angenommenen Bayerischen Verfassung gesorgt.
So hat die Landtags-SPD einen Gesetzentwurf eingebracht, die Regelungen des Volksbegehrens bürgerfreundlicher zu gestalten. So soll die Eintragungsfrist von 14 Tagen auf einen Monat verlängert werden.
Die SPD will auch die sog. freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren zulassen. Die Unterzeichnung soll nicht nur in den von den Gemeinden bestimmten Eintragungsräumen möglich sein, sondern es soll eine sogenannte freie Sammlung eingeführt werden. Das Stimmrecht der Personen wird dann anschließend von den Gemeinden wie beim Zulassungsantrag des Volksbegehrens überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rinderspacher