Frage an Markus Paschke von Karin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Paschke,
Ministerin Nahles sagte in Bezug auf die Flüchtlings-Neiddebatte, dass geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es gebe enge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Die Karlsruher Richter hätten klar gesagt: "Existenzminimum ist Existenzminimum." http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nahles-kaum-spielraum-f%C3%BCr-k%C3%BCrzungen-bei-fl%C3%BCchtlingen/ar-AAewCqy
Wie sieht es aber mit den Hartz IV Sanktionen unserer deutschen Arbeitslosen aus? Sind Sie der Meinung, dass dieses Grundgesetz hier nicht gilt?
Weiter ist nun aber im Gespräch den Mindestlohn in Bezug auf die Flüchtlinge doch zu senken. http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-arbeitsmarkt-107.html
Es hat sich in der Vergangenheit bewahrheitet, dass nicht weniger Arbeiter eingestellt wurden aufgrund des Mindestlohns. https://www.aachener-zeitung.de/news/wirtschaft/der-mindestlohn-hat-sich-nicht-negativ-ausgewirkt-1.1184215 Die Arbeit war also bezahlbar.
Wer würde von dieser geplanten Absenkung des Mindestlohnes profitieren?
Ich befürchte folgendes:
-Flüchtlinge werden bevorzugt eingestellt, da Billiglöhner von der Wirtschaft willkommen.
-Flüchtlinge werden Hartz IV Aufstocker und ebenso unzufrieden wie die deutschen Hartz IVler
-Absenkung des Mindestlohnes-> Schere Arm und Reich wird größer ->es wird massenhaft Aufstände geben.
-Beibehaltung der Hartz IV Sanktionen -> in Deutschland herrschen bald Zustände wie in den USA -> massenhaft Aufstände – ist das noch unser sozialdemokratisches Deutschland?
Und meine letzte Frage: wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag in Bezug auf die Leistungskürzungen und Sanktionen im ALG II abstimmen?
Freundliche Grüße
K. Kluge
Sehr geehrte Frau Kluge,
es wird mit der SPD keine Ausnahmen bei Flüchtlingen und Asylbewerbern vom gesetzlichen Mindestlohn geben. Wir dürfen nicht zulassen, dass es Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse in Deutschland gibt. Den Sozialdemokraten geht es um Chancen am Arbeitsmarkt für alle, Lohndumping muss verhindert werden. Flüchtlinge, die in Deutschland arbeiten, haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn so wie andere Menschen auch. Somit ist auch die Absenkung des Mindestlohns kein Thema. Im Gegenteil: Eine unabhängige Expertenkommission wird darüber befinden, wann und in welcher Höhe der Mindestlohn angehoben wird.
Zum Thema Sanktionen: Ich persönlich habe den Eindruck, dass in den vergangenen Jahren das „Fordern“ gegenüber dem „Fördern“ deutlich die Oberhand gewonnen hat. Hier muss wieder eine Balance geschaffen werden. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, in einem ersten Schritt die gesonderten Sanktionen für junge Menschen bis 25 Jahre zu überprüfen. Unterschiedliche Strafen, ob jemand 25 oder 26 Jahre alt ist, sind für mich – und für viele Betroffene – nicht nachvollziehbar.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet sowohl für den Bereich „Rechtsvereinfachung“, als auch bei „Sanktionen“ konkrete Vorschläge für Verbesserungen. Eine Neuregelung der Sanktionen war auch im Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung im SGB II vorgesehen, wurde jedoch von der CDU/CSU verhindert. Ich halte die derzeitigen Sanktionsregelungen nicht für angemessen. Bei Verweigerung der Mitwirkung an der Beendigung der Hilfsbedürftigkeit finde ich es jedoch auch nicht angemessen, dieses sanktionslos hinzunehmen.
Gute Arbeitet bedeutet: Motivieren und fördern – statt allein lassen. Ziel muss es sein, einfache und verständliche Regeln statt Bürokratiemonster zu schaffen. Wichtig ist jedoch: Bei allem was wir in die Wege leiten, sollten die Menschen in unserer Gesellschaft im Mittelpunkt stehen.
Mit besten Grüßen,
Markus Paschke