Frage an Markus Paschke von Marlen S. bezüglich Soziale Sicherung
"Wann beginnt der Anspruch auf Kindergeld und wann endet er?
Grundsätzlich besteht für jeden Monat, in dem mindestens an einem Tag die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld erfüllt sind, Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch verjährt vier Jahre nach dem Jahr seiner Entstehung.
Mit Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, endet die Kindergeldzahlung zunächst. Falls das Kind jedoch am 1. eines Monats Geburtstag hat, endet die Kindergeldzahlung bereits mit dem Vormonat. Kinder, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden, können auch weiterhin Kindergeld erhalten, wenn dies der Familienkasse nachgewiesen und das Kindergeld neu beantragt wird. Das Kindergeld wird jedoch längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres des Kindes gezahlt."
Können Sie mir bitte die Frage beantworten wo der Unterschied ist ob ein Kind am 01. des Monats oder am 2. oder 25. des Monats geboren wurde? Mit welchem Recht endet das Kindergeld im Vormonat wenn das Kind am 01. geboren wurde?
Sehr geehrte Frau Schmitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem nicht auf den ersten Blick zu durchschauenden Sachverhalt. Es ist folgendermaßen: Der Kindergeldanspruch besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet. Nehmen wir als Beispiel ein Kind, das am 1. November 18 Jahre alt wird. Nach dem geltenden Recht endet das besagte 18. Lebensjahr in diesem Fall am 31. Oktober (um 23:59:59 Uhr). Mit Beginn des 1. Novembers beginnt bereits das 19. Lebensjahr. Somit gibt es im November keinen Tag, an dem die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld erfüllt sind, die Kindergeldzahlung endet daher bereits mit dem Monat Oktober. Anders gestaltet sich der Fall, wenn ein Kind am 2. November Geburtstag hat und 18 wird. Dann wird das 18. Lebensjahr am 1. November (um 23:59:59 Uhr) vollendet. An diesem 1. November lagen also noch die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld vor, weswegen für den gesamten Monat November ein Anspruch auf ebendieses besteht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Markus Paschke, MdB