Frage an Markus Löning von Mark F. bezüglich Familie
Als in den Sozialleistungen manifestiertes verfassungsgemäßes Existenzminimum hat eine alleinstehende Person Anspruch auf ca. 800 EUR im Monat.
Ihre Partei wirbt sinngemäß mit dem Slogan: Leistung muss sich lohnen.
Stimmen Sie der Aussage zu, dass eine Person die monatlich jeweils 8 Stunden am Tag arbeitet, mindestens ein Nettoeinkommen in o. g. Höhe oder eigentlich sogar mehr verdient hätte, gleich in welchem Beruf sie arbeitet?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Freese
Sehr geehrter Herr Freese,
vielen Dank für Ihren Eintrag und Ihre Frage. Einem von Ihnen vorgeschlagenen Mindestlohn in Höhe 800 Euro stimme ich nicht zu. Jeder Mindestlohn, ob kollektiv oder staatlich vorgeschrieben, grenzt einen unteren Produktivitätsbereich aus dem Arbeitsmarkt aus. Einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn lehne ich ab, weil dieser zu einer Verdrängung von Arbeitsplätzen, insbesondere im gering qualifizierten Bereich, führen würde. Denn sie bedeuten, dass Arbeitskraft mit geringer Produktivität vom Arbeitgeber höher bezahlt werden muss als der Wert der Arbeitsleistung es rechtfertigen würde.
Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, die die Aufnahme einer auch nur gering entlohnten Beschäftigung gegenüber der alleinigen Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen attraktiver machen. Dazu zählen geringere Abgaben und niedrigere Steuern, denn mehr Netto heißt auch mehr verfügbares Einkommen. Darüber hinaus müssen die bestehenden Regelungen zur sozialen Absicherung vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet werden. Hierzu soll das von der FDP entwickelte Bürgergeldkonzept beitragen. Es führt alle bisherigen Sozialleistungen zusammen und wird in Form einer Negativ-Steuer an die Bedürftigen ausbezahlt. Das Bürgergeld ist folglich steuerfrei. Mit dem Bürgergeld wird aber keine neue Leistung geschaffen, sondern lediglich die Masse der unüberschaubaren Einzelleistungen in einem Bürgergeld gebündelt. Es schafft daher für Arbeitgeber auch keine neuen Anreize, Löhne zu reduzieren, wie sie vermuten. Sie haben allerdings Recht, dass Mitnahmeeffekte durch das Bürgergeld nicht völlig ausgeschlossen werden können. Denn das Bürgergeld wirkt faktisch wie ein Mindesteinkommen, das im Gegensatz zu Mindestlöhnen nicht vom Arbeitgeber, sondern durch Steuern aufgebracht wird.
Mit freundlichem Gruß
Markus Löning MdB