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Frage von Tanja G. •

Frage an Markus Löning von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Löning,

im Interesse des Datenschutzes hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in dieser Woche folgende Mail von mir erhalten:

Sehr geehrter Herr Schaar,

dem Gesetzentwurf zur Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer, zur Einrichtung einer staatlichen Datenbank (ab 2011 vorhanden) und zur Mitteilung der Religionszugehörigkeit an Bankenmitarbeiter steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben, aber vom obersten Datenschützer sieht und hört man nichts.
Trifft es zu, dass ab 2011 Kirchensteuerpflichtige sich nicht mehr für die Veranlagung der Kirchensteuer (Finanzamt)
entscheiden können?
Trifft es zu, dass ab 2011 Kirchensteuerpflichtige die Weitergabe ihrer religiösen Daten an Banken nicht verhindern können?
Trifft es zu, dass technische und organisatorische Maßnahmen sowie Strafandrohungen nicht verhindern können, dass Bankenmitarbeiter mündlich religiöse Daten unbemerkt weitergeben?
Trifft es zu, dass auch hier ein Datenmißbrauch zur Isolierung von Menschen und zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann?
Trifft es zu, dass hier das Vorliegen der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit - der schwere Eingriff in den Datenschutz ist durch die Veranlagung beim Finanzamt vermeidbar - nicht bejaht werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Bei einer korrekten Prüfung können alle Fragen nur mit JA von ihm beantwortet werden.
Deshalb meine Frage an Sie: Werden Sie sich öffentlich dafür einsetzen, dass die Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer unterbleibt?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Großmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wie sie vielleicht wissen, setzt sich die FDP sehr intensiv für die Belange des Datenschutzes der Bürger ein und wird dies auch weiterhin tun. So haben wir unter anderem die vom die vom damaligen Bundesinnenminister erweiterten Kompetenzen der Behörden zur Rasterfahndung abgelehnt, uns gegen die Ausweitung der Wohnraumüberwachung und die Einführung der Sicherungshaft ausgesprochen. Auch die aktuell von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eingebrachten Vorschläge zur Einführung biometrischer Daten in Ausweispapieren oder die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen lehnen wir entschieden ab.

Im Falle der Ankopplung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer ist eine abschließende Bewertung der Sachlage nicht möglich. Dies liegt vor allem daran, dass bisher von der Bundesregierung kein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wurde, der eine abschließende Bewertung zuließe. Es existiert bisher nur ein Kabinettsentwurf. Auf dessen Grundlage kommen die Referenten unserer Fraktion jedoch zu einer anderen Bewertung als Sie es für die Antworten des Bundesbeauftragten für den Verfassungsschutz annehmen, die Ihnen ja scheinbar noch gar nicht vorliegen. So trifft es demnach nach unseren fraktionsinternen Experten nicht zu, dass ab 2011 Kirchensteuerpflichtige die Weitergabe ihrer religiösen Daten an Banken nicht verhindern können. Auch ist es unzutreffend, dass technische und organisatorische Maßnahmen sowie Strafandrohungen nicht verhindert werden können, dass Bankmitarbeiter mündlich religiöse Daten unbemerkt weitergeben. Über Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit möchte ich mir in diesem Zusammenhang kein Urteil anmaßen. Dies ist im Zweifel Aufgabe der Gerichte, die letztlich überprüfen müssen, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Ihnen steht es in diesem Zusammenhang natürlich frei, eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen.

Mit freundlichem Gruß
Markus Löning MdB