Frage an Markus Löning von Gordon G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Abg. Löning,
welche unterschiedlichen Wege werden z.Z. im EU-Ausschuss zur Behebung der EU-Verfassungskrise diskutiert und welchen favorisiert die FDP-Fraktion?
Wie schätzt der Ausschuss und die FDP-Fraktion die Bemühungen und Fortschritte Bulgariens in der Umsetzung der durch den Schubert- und Jansenbericht aufgezeigten Missstände im Justiz- und Polizeiwesen ein?
MIt freundlichen Grüßen
Gordon Grill
Sehr geehrter Herr Grill,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Was die Verfassungsfrage angeht, beobachtet und unterstützt die FDP Fraktion die Bemühungen der Bundesregierung zum Fortgang des Verfassungsprozesses.
Der Bundestag selbst hat dem Verfassungsvertrag mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Gescheitert sind die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden.
Entscheidend sind deshalb die Ergebnisse der Verhandlungen, die die deutsche Ratspräsidentschaft derzeit führt, um in den Ländern, die bisher noch nicht für die Verfassung gestimmt haben, eine Ratifizierung zu erreichen.
Die FDP-Fraktion hat vor Beginn der Ratspräsidentschaft die Bundesregierung aufgefordert, für den Europäischen Rat im Juni, neben einem ambitionierten Zeitplan für den Fortgang des Verfassungsprozesses auch ein Mandat für eine neue Regierungskonferenz zu verhandeln. Dabei muss klar sein, dass Geist und wesentliche Inhalte des Verfassungsvertrages unverhandelbar sind. Die notwendigen institutionellen Reformen müssen vorangebracht, die marktwirtschaftlichen Prinzipien müssen in der EU gestärkt und dem Subsidiaritätsprinzip muss stärker Geltung verschafft werden. Den ganzen Antrag finden sie unter www.bundestag.de Bundestagsdrucksache: 16/3832
Der Bericht von Frau Schubert und Herr Jansen zur Situation der Justiz in Bulgarien und Rumänien wurde im Vorfeld des Beitrittes im Ausschuss zur Kenntnis genommen und mehrfach diskutiert. Die Eindrücke der beiden Berichterstatter waren in der Tat nicht sehr positiv. Dennoch ist man im Ausschuss zur Auffassung gekommen, dass die bisher erreichten Fortschritte, trotz weiter bestehender gravierender Missstände, zu honorieren seien. In Abwägung mit den politischen und wirtschaftlichen Problemen die mit einer Verschiebung des Beitritts (nur um ein Jahr möglich) der Länder eingetreten wären und in Anbetracht der deutlichen Fortschritte die in anderen Bereichen erreicht worden waren, hat sich der Bundestag für ein positives Votum entschieden.
Beide Länder unterliegen auch nach dem Beitritt weiter einer Überwachung im Bereich Innen und Justiz und müssen damit rechnen, dass Teile ihrer Mitgliedsrechte ausgesetzt werden, falls sie die EU-Standards nicht erfüllen.
Die Bundesregierung wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert, auch nach dem Beitritt streng auf die Einhaltung von EU-Standards in den beiden Ländern zu achten und künftig keinen Beitritten in Gruppen mehr zuzustimmen.