Frage an Markus Löning von Martin S. bezüglich Soziale Sicherung
Werter Herr Löning,
Sie haben am 28.5.2009 der Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige zugestimmt. Das finde ich gut. Können Sie mir etwas über ihre Beweggründe dazu nennen?
mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Steldinger,
vielen Dank für Ihren Eintrag und Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Gerne erläutere ich Ihnen, warum ich für die kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige im Rahmen der Regelversorgung unter eng definierten Bedingungen gestimmt habe.
Es gibt eine Gruppe von Opiatabhängigen, die durch das bisher bestehende Hilfesystem nicht - oder nur unzureichend - erfasst wird. Die daraus resultierende Verelendung des Einzelnen und die Kriminalitätsbelastung in den Kommunen sind nicht hinnehmbar.
Mehrere Modellprojekte haben gezeigt, dass bei der Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige die Ziele der Projekte erreicht worden sind. Die Gesundheit der an der Studie teilnehmenden Heroinabhängigen hat sich nachweislich verbessert, ihre soziale Lage hat sich stabilisiert. Laut Studienergebnissen hat sich für die kleine Gruppe von Schwerstabhängigen eine signifikante Überlegenheit der Heroinabgabe gegenüber der Methadonsubstitution ergeben.
Da nach Auslaufen des Modellprojekts am 30. Juni 2006 keine Übernahme in die Regelversorgung auf gesetzgeberischer Ebene beschlossen worden ist, haben sich die an der Studie beteiligten Zentren dazu entschlossen, die Behandlung der beteiligten Schwerstabhängigen zum Zwecke einer klinischen Prüfung fortzuführen und zu finanzieren. Eine Verlängerung unter Einbeziehung weiterer Probanden ist aber ohne die Änderung bestehender Gesetze problematisch.
Die kontrollierte Heroinbehandlung muss aus meiner Sicht als eine Ergänzung des bisherigen Drogenhilfesystems ausgestaltet sein. Sie soll schlecht versorgte Heroinabhängige frühzeitig erreichen, sie in das bestehende Hilfesystem integrieren und motivierende Ansätze aus der Abhängigkeit etablieren. Die Heroinabgabe muss an strenge Kriterien gekoppelt sein und sollte ausschließlich in ausgewiesenen Behandlungsinstitutionen erfolgen, um ausreichende Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten zu können.
Mit freundlichem Gruß
Markus Löning MdB