Warum wird die Cum Ex Kriminalität nicht stärker vorgegangen, während sich der Augenmerk auf Bürgergeld Empfänger richtet ?
Sehr geehrter Herr P.,
im Namen von Markus Herbrand danke ich Ihnen für Ihre E-Mail. Ihre Kritik können wir allerdings nur bedingt nachvollziehen. Wie Sie möglicherweise wissen, umfasst die juristische Aufarbeitung der Cum-Ex-Betrügereien zurzeit 120 laufende Verfahren, welche von insgesamt 30 Staatanwälten geführt werden. Darüber hinaus wurden auch bereits Verfahren mit unterschiedlichen Strafmaßen abgeschlossen. Grundsätzlich würden auch wir Freien Demokraten uns dabei schnellere Verfahren und Urteile wünschen. Angesichts der Komplexität der Verfahren und der umfangreichen Beweisführung ist die langwierige juristische Aufarbeitung aber nachvollziehbar. Der Bund hat mit den richtigen Weichenstellungen in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass keine Verjährung der Cum-Ex-Sachverhalte droht. Insofern besteht von dieser Seite keine Gefahr für erfolgreiche Strafermittlungen. Der Personalschlüssel der ermittelnden Staatsanwaltschaften liegt allerdings nicht im Einflussbereich des Bundes, sondern fällt in die Verantwortung der Länder. Hierzu wäre von Ihrer Seite eine entsprechende Beschwerde / Nachfrage z.B. bei NRW-Justizminister Benjamin Limbach möglich.
Abschließend möchte ich Ihnen im Hinblick auf die von Ihnen unterstellte vermeintliche Ungleichbehandlung von Bürgergeldempfängern und Cum-Ex-Beteiligten mitteilen, dass wir diese Perspektive nicht teilen. Aus unserer Sicht muss jeder Verstoß gegen unsere Gesetze mit amtlichen Ermittlungen bzw. einer juristischen Aufarbeitung einhergehen - egal ob es um Bürgergeld oder Cum-Ex geht. Die Justiz ist dabei vollkommen zurecht selbstverständlich unabhängig von den möglichen politischen Schwerpunkten der in Bund und Ländern agierenden Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Andy Fürste