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Markus Herbrand
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Frage von Heike R. •

Plant die Bundesregierung, eine Doppelbesteuerung bei Bestandsrentnern zu vermeiden?

Sehr geehrter Herr Herbrand,
der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen vom 19. Mai 2021 (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19) höchstrichterlich Berechnungsparameter zur Ermittlung einer „doppelten Besteuerung“ von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen festgelegt.
1. Sind diese Urteile für die Regierung bindend?
2. Plant die Bundesregierung, eine Doppelbesteuerung bei Bestandsrentnern zu vermeiden?
Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/2221 08.06.2022) auf die Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Thema enthält hierzu keine konkreten Hinweise, sondern betrifft ausschließlich zukünftige Rentner.

Bitte keine Standardantwort, sondern Information über konkrete Planungen.

Heike R.

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Sehr geehrte Frau R.,

im Namen von Markus Herbrand danke ich Ihnen für Ihre E-Mail. Gerne teile ich Ihnen mit, dass die Bundesregierung dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor Eintritt in die parlamentarische Sommerpause ein "Gutachten zur Übergangsregelung zur Doppelbesteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz" vorgestellt hat. Hierin sind zahlreiche Fallbeispiele für unterschiedliche Erwerbsbiografien und damit verbundene Steuerlasten aufgeführt. Die am Gutachten beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeigen an diesen Beispielen Möglichkeiten auf, um künftig eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Auch für Bestandsrentnerinnen und -rentern gibt es Überlegungen / Vorschläge z.B. für die Gewährung von Rentenfreibeträgen. Es wird nun darum gehen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in konkrete Gesetzesvorlagen zu überführen. In den anschließenden parlamentarischen Beratungen besteht dann auch die Möglichkeit für den Deutschen Bundestag, Einfluss auf den Umgang mit von Doppelbesteuerung betroffenen Altersgruppen zu nehmen. Angesichts der Komplexität des Themas und der vielen zu berücksichtigenden Parameter werden die Beratungen und Gesetzesentwürfe sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass ich Ihnen keinen Zeitplan für das weitere Vorgehen mitteilen kann. Gerne können Sie uns hierzu aber auch wieder anschreiben und wir melden uns, sobald es belastbare Neuigkeiten gibt.

Im Hinblick auf die von Ihnen erbetene Rechtseinschätzung zur Verbindlichkeit der von Ihnen erwähnten BFH-Urteile bitte ich um Verständnis, dass dies von unserer Seite nicht abschließend rechtlich bewertet werden kann. Die damals verhandelten Einzelfälle wurden zwar vom BFH abgelehnt, aber der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht nach wie vor offen. Insofern wird es hier sicherlich auch noch weitere Verhandlungen und Urteile geben.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Fürste

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