Planen Sie eine Änderung des Steuerrechts in Bezug auf die An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
Sehr geehrter Herr Herbrand,
die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Organisationen Attac und Campact hat große Wellen geschlagen. Der damalige Finanzminister versprach eine Änderung der Gesetzeslage, doch bis heute ist nichts passiert.
Viele Vereine bangen aufgrund der strikten Gesetze um Ihre Gemeinnützigkeit die schon durch kleine Fehler entzogen werden kann. Zudem ist die Anerkennung gemeinnütziger Zwecke über die Bundesrepublik extrem unterschiedlich, teilweise willkürlich¹.
Wünschen Sie sich eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage?
Was würden Sie ändern wollen bzw. wo sehen Sie Änderungsbedarf?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr V.,
im Namen von Markus Herbrand danke ich Ihnen für Ihre E-Mail. Gerne teile ich Ihnen mit, dass nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. November das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft treten kann / wird. Hierin sind neue Regeln zur Wohngemeinnützigkeit festgelegt worden. Darüber hinaus wurden auf Fachebene Neuregelungen zu weiteren Gemeinnützigkeitsaspekten diskutiert. Diese sollten im sog. Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedet werden. Der von Bundeskanzler Olaf Scholz verursachte Bruch der Ampelkoalition hat die Verabschiedung dieses Gesetzespakets (welches u.a. auch den Ausgleich der Kalten Progression mit vorgesehen hätte) leider verhindert.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andy Fürste