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Markus Herbrand
FDP
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Frage von Michael K. •

Die Banalität des Bösen: Wie stehen Sie zum Thema Polizeigewalt in der Zollverwaltung?

Wie stehen Sie zum Thema Polizeigewalt (durch Bundesbeamte) und insbesondere durch Zollbeamte?

Wie sollte man Ihrer Meinung nach in der Bundesfinanzverwaltung mit dem Thema Polizeigewalt umgehen?

Sollte man als Zollbeamter Fälle von Polizeigewalt in der Bundesfinanzverwaltung melden oder nicht? Falls ja, sollte dem Beamten bei Meldung solcher Vorgänge die Gefahr eines persönlichen Nachteils drohen oder nicht?

Ab wann sollte man Ihrer Meinung nach in der Bundesfinanzverwaltung Anzeigen von Polizeigewalt nachgehen? Bereits bei Anzeigen durch einen Bürger? Bei einer Anzeige durch einen eigenen Beamten? Oder erst wenn die Straftat mit dem Handy gefilmt wurde und nicht mehr zu vertuschen ist?

Oder glauben Sie, dass es in der Bundesfinanzverwaltung / Zollverwaltung keine Polizeigewalt gibt, schließlich heißt es auch Polizei- und nicht Zollgewalt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.

im Namen von Markus Herbrand danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 22. September 2023. Ihre kritischen Fragen zu möglichen Fällen von Polizeigewalt haben wir mit Interesse gelesen. Gerne lege ich Ihnen die Position von Herrn Herbrand zu diesem Thema dar.

Der Zoll hat die Aufgabe die Ein- und Ausfuhr von Waren mit seiner Arbeit zu überwachen und auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Zudem fallen u.a. auch Vor-Ort-Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in seinen Verantwortungsbereich. Diese Kontrollen sind mitentscheidend, um illegale Wareneinfuhren zu verhindern und bspw. den deutschen Arbeitsmarkt und unsere Sozialsysteme zu schützen. 

Wenig überraschend kommt es bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben auch zu Protesten und Ablehnung der Kontrollen - sowohl verbal als auch körperlich. Wenn Zu-Kontrollierende versuchen zu fliehen oder die Inspektionen durch eine mögliche körperliche Überlegenheit verhindern wollen, ist es richtig, wenn die Zollbeamtinnen und Zollbeamten im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten auch Zwang anwenden  - sowohl um sich selbst vor Schaden bewahren zu können als auch um die Durchführung der Kontrolle gewährleisten zu können. Jede Form von Gewalt oder Zwang, die über den bestehenden rechtlichen Rahmen hinausgeht, sollte selbstverständlich umgehend an die entsprechende Behörde gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, von wem die Meldung vorgebracht wird. Den Meldungen muss dann in jedem Fall sachgerecht und objektiv von den zuständigen Fachbeamtinnen und Fachbeamten nachgegangen werden, um die tatsächlichen Sachverhalte abschließend ermitteln zu können. 

Nachvollziehbarerweise ist die Nachverfolgung solcher Vergehen nicht immer ganz einfach, da in vielen Fällen Aussage gegen Aussage steht. Trotz dieser Herausforderungen sind nach meinen Eindrücken pauschale Vorverurteilungen von Zollbeamtinnen und Zollbeamten bzw. den Polizeikräften absolut fehlt am Platz. Die vielen zehntausend Beamtinnen und Beamten arbeiten für unser Land und die hier lebenden Menschen. Sie gewährleisten Sicherheit und setzen Recht und Gesetz auch unter schwierigen Bedingungen durch. Hierfür gebührt ihnen zuallererst unser Dank. 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Andy Fürste

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