Frage an Markus Herbrand von Fabian K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
Wie stehen Sie zu Paragraph 219a StGB (Werbung für Schwangerschaftsabbrüche)?
1. Haben Frauen Ihrer Meinung nach uneingeschränkt das Recht, über ihren Körper und ihre Zukunft zu entscheiden?
2. Sollten Frauenärztinnen und Frauenärzte umfassend, auch im Internet, über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen?
3. Sollten Frauenärztinnen undFrauenärztee (auch im Internet) darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen?
Mit freundlichen Grüßen,
F. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Februar 2019, in der Sie mich zu meiner Position zu Paragraph 219a StGB befragen. Gerne teile ich Ihnen mit, dass ich die drei von Ihnen gestellten Fragen - analog zur Position der überwiegenden Mehrheit in der FDP-Bundestagsfraktion - mit einem klaren "Ja" beantworten kann. Für mich muss es ohne Einschränkung möglich sein, dass sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Sie sind diejenigen, die die schwangeren Frauen durch die Schwangerschaft begleiten und deine mögliche Abtreibung letztlich auch durchführen.
Daher ist auch der von der Großen Koalition vereinbarte Kompromissvorschlag zum Paragrafen 219a Strafgesetzbuch für mich nicht zustimmungsfähig. Nach wie vor würden durch die aktuelle Vorlage die Berufsfreiheit der Ärzte und die Informationsfreiheit der Frauen unverhältnismäßig eingeschränkt. Sollte es zu keiner weiteren Änderung am Gesetzestext kommen, behält sich die FDP-Bundestagsfraktion daher einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht vor.
Aus meiner Sicher wäre es jedoch am besten, wenn Union und SPD zur Vernunft kommen und den Paragrafen 219a StGB ganz abschaffen würden. Das würde den betroffenen Frauen und Ärzten wirklich helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Herbrand