Frage an Markus Büchler von Rolf S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Büchler,
wie stehen Sie zur Gesichtserkennungsüberwachung im öffentlichen Raum. Werden Sie diese ablehnen? Ich bin gegen die immer weiter fortschreitenden Maßnahmen zur verdachtsunabhängigen Überwachung. Das ist Verfassungs- und Demokratiefeindlich. Ich kenne das Stasisystem bereits aus der DDR. Wir sind auf dem besten Weg dahin, wenn es nach den Herren Seehofer und Hermann geht.
Viele Grüße
Rolf Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
vielen Dank für Ihre Mail und ihre Einschätzung, die wir im Ansatz teilen. Wir würden die pauschale Gesichtserkennung ablehnen. Zielgerichtete rechtsstaatliche Maßnahmen sind unsere Antwort auf die terroristische Bedrohung. Islamistische oder rechtsextreme „Gefährder“, die begründet im Visier der Sicherheitsbehörden sind, müssen engmaschig überwacht werden. Das kostet Geld, bringt aber mehr Sicherheit – anders als Massenüberwachung. Undifferenzierte Datensammelwut ist eine ernste Bedrohung der Bürgerrechte. Videoüberwachung an gefährlichen oder sensiblen Orten ist sinnvoll, beispielsweise in U-Bahnhöfen in der Nacht. Das kann Straftaten aufklären helfen, wenn auch nicht verhindern. Gegen Vorratsdatenspeicherungen, flächendeckende Videoüberwachung wie auch biometrische Gesichtserkennung gibt es aber glasklare verfassungsrechtliche Grenzen, weil sie unterschiedslos alle Menschen trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Büchler