Frage an Markus Büchler von Guido L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Büchler,
zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Landtagsmandat für Bündnis90/Die Grünen!
Bekanntlich sind Sie der verkehrspolitische Sprecher Ihrer Landtagsfraktion. Daher richte ich meine Fragen (aus aktuellem Anlass) an Sie.
Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder (MdL, CSU) fuhr im April d.J. auf der Bundesautobahn A9 (zwischen Ingolstadt und Nürnberg) mit einem Testfahrzeug der Marke AUDI, welches selbständig lenkte, bremste und Gas gab (sog. "autonomes Fahren"). Herr Dr. Söder saß am Steuer des Testfahrzeugs (auf Basis des Typs A7). Während der Fahrt telefonierte und "spielte" Dr. Söder über eine halbe Minute lang zeitweise beidhändig mit seinem Mobiltelefon: https://www.youtube.com/watch?v=o_MLtxvsmDk (Minute 1.43 - 2.16)
Die aktuelle Rechtssprechung sagt, dass die manuelle Benutzung von Mobiltelefonen durch den Kraftfahrzeugführer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung grundsätzlich verboten ist (Rechtsgrundlage: StVO § 23 Abs. 1a: https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html ).
Meine Fragen:
- Wissen Sie, ob es für Kraftfahrzeugführer, die hinter dem Lenkrad eines autonom fahrenden Kraftfahrzeugs sitzen, mittlerweile eine Ausnahme von StVO § 23 Abs. 1a gibt (ich habe -trotz intensiver Recherche- diesbezüglich nichts gefunden)?
Falls es keine diesbezügliche Ausnahmegenehmigung für autonomes Fahren gibt:
- Gehen Sie mit mir konform, dass Herr Dr. Söder bei seiner Fahrt mit dem AUDI-Testfahrzeug (Link dazu siehe oben) eine Ordnungswidrigkeit begangen hat (die mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg zu ahnden ist: https://www.bussgeldkatalog.org/handy/ )?
Danke im Voraus für Ihre baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
G. L.