Frage an Markus Brinkmann von Katharina T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
in den letzten Wochen und Monaten wurden wiederholt und mit sich häufender Kadenz Negativmeldungen über die elektrische Zigarette in Presse, Funk und Fernsehen verbreitet. Dieses gipfelte nun in einer offiziellen Erklärung des Ministeriums für Gesundheit des Landes Nord-Rhein-Westfalen.
Frau Ministerin Steffens verkündet:
"Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. (...) Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus.“
Zu dieser Aussage würde mich interessieren wo genau dieses Gesetz zu finden ist. Es widerspricht nämlich gängigem EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach geurteilt dass die elektrische Zigarette oder die dazu verwendeten Liquids keine Arzneimittel sind und auch nicht als solche eingestuft werden können.
Die Aussagen der Frau Steffens darüber, das es keine wissenschaftlichen Belege über die Ungefählichkleit des Dampfes für dritte Personen gäbe ist schlichtweg falsch.
Das Bundesamt für Risikobewertung hält dazu beispielsweise fest:
„Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung von elektronischen Zigaretten, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln, nicht erwartet.“
Zusätzlich bestätigen dies sowohl Prof. B. Schönhofer, Chefarzt für Lungenheilkunde und eine Untersuchung der Raumluft im Vergleich E-Zigarette/Zigarette am Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Freiburg.
Ich bitte Sie dringendst in diesem Fall zu prüfen, ob Ihre Kollegin Frau Steffens das Recht hat, einen Erlass zu verkünden, der gegen gültiges EU-Recht verstößt. Ebenso um eine Stellungnahme dazu, wie Niedersachsen dies in Zukunft handhaben wird.
Vielen Dank
Katharina Theodoridis