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Frage von Matias Leão R. •

Frage an Marjana Schott von Matias Leão R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schott!

Bezüglich der Koordination von Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) und Notaufnahmen der Kliniken in Hessen bitte ich Sie höflich, folgende Fragen freundlicherweise zu beantworten:

Gemäß eines Interviews der KV Hessen durch die TK Krankenkasse am 15.03.2016 wird berichtet, dass von 58 ÄBD-Zentralen 48 davon an einer Klinik eingerichtet worden sind. Das Krankenhausstrukturgesetz bringt hier noch eine weitere Neuerung mit sich, da Patienten, welche nicht in einer angemessenen Zeit von niedergelassenen Fachärzten behandelt werden können (inkl. der Leistung der Termin-Servicestellen der KV), auch durch Fachärzte von Krankenhäusern ambulant behandelt werden können.

Wie sieht hier Ihre Einschätzung des Handlungsbedarf der Landesregierung über die derzeitige Lage und die künftige Entwicklung aus?

In welcher Weise muss die Landesregierung den zehn verbliebenen KV behilflich sein, sogenannte Portalpraxen einzurichten, damit betroffene Patienten in der Vorgehensweise gleichermaßen kompetent und zügig durch einen Arzt beurteilt werden können, ob sie ein Notfall sind, oder in einer solchen Praxis durch den ÄBD anderweitig versorgt werden können?

Muss die Landesregierung bezüglich der zehn ÄBD-Zentralen, welche nicht in Kliniken verortet sind, in Hinblick auf die Versorgungsmöglichkeiten von ambulanten Behandlungen, den Krankenhäusern unterstützend entgegentreten?

In welcher Weise haben aus Ihrer Sicht die betroffenen Kommunen in ihren Entscheidungsräumen noch Spiel und wie muss die Landesregierung hier Hilfe leisten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit herzlichen Grüßen,

Hr. Rautenberg

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Herr Rautenberg,

tut mir Leid, dass Sie so lange auf die Antwort warten mussten, aber die Arbeitsbelastung in einer kleinen Fraktion ist oft sehr hoch.

Die Ansiedlung der Ärztlichen Bereitschaftsdienste an die Kliniken sehen wir grundsätzlich als sinnvoll an. Die künstliche Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung führt zu höheren Kosten und Problemen bei einer guten gesundheitlichen Versorgung.

Wie sieht hier Ihre Einschätzung des Handlungsbedarfs der Landesregierung über die derzeitige Lage und die künftige Entwicklung aus?

Die Landesregierung hat sich mit der KV in Verbindung zu setzen, um dafür zu sorgen, dass in allen notärztlichen Versorgungsbezirken Portalpraxen eingerichtet werden. Zudem hat sie zu überprüfen, ob diese Versorgung ausreichend im Sinne der Patientenversorgung ist, da es bei der Reform der ÄBD große Kritik an der Reduzierung der Notdienste gab. Zudem sind nicht überall die notärztlichen Ambulanzen bei den Krankenhäusern der Grundversorgung angesiedelt. Hier muss nachgesteuert werden.

In welcher Weise muss die Landesregierung den zehn verbliebenen KV behilflich sein, sogenannte Portalpraxen einzurichten, damit betroffene Patienten in der Vorgehensweise gleichermaßen kompetent und zügig durch einen Arzt beurteilt werden können, ob sie ein Notfall sind, oder in einer solchen Praxis durch den ÄBD anderweitig versorgt werden können?

Die Landesregierung kann den Dialog zwischen der KV und den betreffenden Krankenhäusern herstellen und dafür sorgen, dass es tatsächlich zur Einrichtung dieser Praxen kommt. In der Vergangenheit gab es bezüglich der Finanzierung der Räumlichkeiten Probleme. Dies sollte geklärt werden.

Muss die Landesregierung bezüglich der zehn ÄBD-Zentralen, welche nicht in Kliniken verortet sind, in Hinblick auf die Versorgungsmöglichkeiten von ambulanten Behandlungen, den Krankenhäusern unterstützend entgegentreten?

Die Krankenhäuser mit Notfallversorgung haben das Interesse, die ÄBD-Zentralen in ihren Häusern anzusiedeln, damit nicht die Notfallzentralen überfüllt sind. Ich gehe davon aus, dass dies auch nach einer Änderung der Finanzierung der Notfalleinsätze in den Kliniken erforderlich ist. Mir ist kein Unterstützungsbedarf bekannt.

In welcher Weise haben aus Ihrer Sicht die betroffenen Kommunen in ihren Entscheidungsräumen noch Spiel und wie muss die Landesregierung hier Hilfe leisten?

Die Kommunen sind als Träger von kommunalen Kliniken ebenfalls an der guten Versorgung der Bevölkerung interessiert und an geringeren Defiziten in der stationären Versorgung. Wir werden die Landesregierung nach ihrem Vorgehen und dem Stand der Dinge befragen.

Mit freundlichen Grüßen
Marjana Schott