Frage an Marion Walsmann von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Walsmann,
in der Wissenschaft ist es üblich, daß Ausarbeitungen / Aufsätze / Gutachten den Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen erkennen lassen.
Die Ausarbeitung WD 2 - 108/06 zu "Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" läßt in der veröffentlichten Form nicht erkennen, wer sie persönlich verantwortet (1).
Mich interessiert der Grund (sachlich, rechtlich) für die wissenschaftsunübliche Geheimhaltung.
Desweiteren möchte ich erfahren, ob der am 27./28. September 1990 erfolgte Notenwechsel zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der USA und des Vereinigten Königreichs (2) seinerzeit auch den Verantwortlichen der damals noch existierenden Deutschen Demokratischen Republik bekannt gemacht und von der Volkskammer abgesegnet wurde, in der Sie damals ja noch saßen.
Könnten die Rechtsfolgen des -von nur ein paar Personen geführten- Schriftverkehrs nach Ihrem Rechtsverständnis ohne informiertes Einverständnis des DDR- Parlamentes bzw. der DDR- Bevölkerung gültig geworden sein und "versteinertes Besatzungsrecht" (1, S.7) auf Ewigkeit festschreiben?
Wäre es Ihnen als ehemalige DDR- Juristin/ Volkskammerabgeordnete möglich bzw. erlaubt oder gar abzuverlangen, Licht in das Dunkel zu bringen oder ggf. warum nicht?
Und: Würden Sie heute gern das "versteinerte Recht" außer Kraft setzen oder warum lieber nicht?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung
Mit freundlichem Gruß
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
1) https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf
2) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290s1386.pdf%27%5D__1558150886058