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Marion Walsmann
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Frage von Martin Martin B. •

Frage an Marion Walsmann von Martin Martin B.

Wie wird, Ihre Regierungsbeteiligung nach der Wahl vorausgesetzt,

1. die Struktur der Landesverwaltung aussehen?

2. sich die Struktur der Gemeinden und Kreise darstellen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bitta,

Die Thüringer Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Verwaltung des Freistaats umfassend zu erneuern. Hierfür hat sie bereits 2005 eine umfassende Verwaltungsreform auf den Weg gebracht. Diese besteht aus sieben Bausteinen. Hierzu gehört u.a. auch die „ Behördenstrukturreform“. Der Bevölkerungsrückgang, eine sich ändernde Altersstruktur sowie eine differenzierte Entwicklung zwischen Bevölkerungszentren und strukturschwachen Gebieten verlangt eine Umorganisation. Durch eine Zusammenlegung von Behörden werden schlankere und damit effizientere Strukturen geschaffen.

Ein weiterer Baustein der Verwaltungsreform ist z.B. das „ eGoverment“. Diese bietet die Möglichkeit, mit ebenenübergreifenden Lösungen Verwaltungsstrukturen und –verfahren unabhängig von Raum, Zeit und Organisation zu gestalten. Über das zentrale „ Serviceportal Thüringen“ sind bereits viele eGovernment- Dienste für die Bürger nutzbar.
Weiterführende und ausführliche Informationen zu der Verwaltungsreform erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter: www.thueringen.de/de/tfm/schwerpunktthema/verwaltungsreform
Aus Erfahrungen anderer deutscher Bundesländer führt die Abschaffung der allgemeinen Mittelinstanz hingegen nicht zu einer durchgängigen zweistufigen Verwaltung. Es müsste im unmittelbaren Gegenzug auf Landesebene oder überkreislich eine Vielzahl von Sonderbehörden entstehen, welche dann die Aufgaben erfüllen, die zuvor gebündelt von der Mittelinstanz bearbeitet werden konnten. Im Ergebnis muss man sagen, dass kein Zusammenhang zwischen zweistufigem Verwaltungsaufbau, mehr Bürgerfreundlichkeit und geringeren Kosten besteht.

Zu ihrer zweiten Frage:
Mit uns wird es keine Kreisgebietsreform geben. Wir werden aber die freiwillige Bildung von Landgemeinden unterstützen.
Nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Wirtschaft und Vereine identifizieren sich nicht zuletzt aus regionaler Verbundenheit mit ihren Landkreisen. Derzeit ermöglicht die Größe der Landkreise sowohl effektive Tätigkeit der Verwaltung und Aufgabenerfüllung als auch die demokratische Teilhabe der Einwohner, insbesondere im Ehrenamt.
Wir werden daher die Bildung von Landgemeinden unterstützen, weil so Heimat- und Identitätsräume erhalten und zukunftsfeste Gemeindestrukturen geschaffen werden. Grundsätzlich gilt: Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung tragen in erster Linie die Kommunen die Verantwortung dafür, die Möglichkeit der Schaffung noch wirtschaftlicherer Verwaltungsstrukturen durch freiwillige Neugliederungsmaßnahmen zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Walsmann

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