
(...) Grundsätzlich gilt für mich, dass natürlich das bestehende Recht zunächst in seinem Rahmen voll ausgeschöpft werden sollte und Präventions-, Integrations- und Bildungsmaßnahmen parallel genutzt werden müssen um jugendliche Straftäter von ihrem Handeln abzubringen. Einsichtig ist mir jedoch nicht, warum junge und ansonsten volljährige Mehrfachstraftäter hauptsächlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, obwohl mit der Volljährigkeit ansonsten gerade das Eintreten in die Rechte und Pflichten von Erwachsenen verbunden ist. (...)