Frage an Marion Petri von Monika M. bezüglich Soziale Sicherung
Wie stehen Sie zur Finanzierung von "Pro Familia", die ja eigentlich wegen ihrer Einstellung und Beihilfe zur Tötung von Kindern im Mutterleib "Anti Familia" heißen müßte?
Sehr geehrte Frau Meyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage!
Zur Finanzierung von Pro Familia kann ich Ihnen mitteilen, dass im Rahmen der Operation Sichere Zukunft die Unterstützung für den Landesverband von Pro Familia von 95.000 € auf Null reduziert wurde.
Weil Pro Familia Schwangerschaftskonfliktberatung macht, werden deren Beratungsstellen – wie alle anderen Beratungsstellen auch – pauschal mit jeweils 65.333 € gefördert. Diese Mittel fließen, weil die Organisation in das Beratungsnetz eingebunden und eine staatlich offiziell anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist. Dies hat unser Sozialministerium im Sinne der Beratungsvielfalt immer befürwortet. Sofern die Beratung dem Auftrag entspricht und die staatliche Anerkennung besteht, ist die staatliche Unterstützung daher für mich selbstverständlich.
Eine Freundin von mir hat vor Jahren einen „gestellten“ Selbstversuch gestartet, um – aus persönlichen Motiven – zu testen, inwieweit Pro Familia ihrem gesetzlichen Auftrag einer Beratung zum Leben hin nachkommt. Sie hat mir damals berichtet, sie habe sich genau in dieser Richtung beraten gefühlt – von „Anti-Familia“ (wie Sie es ausdrücken) keine Spur.
Mit Sorge sehe ich allerdings, dass Pro Familia in jüngster Zeit in ihrer Öffentlichkeitsarbeit sinngemäß darauf hinweist, man komme seinem gesetzlichen Auftrag zur Beratung zwar in aller gebotenen Form nach, allerdings sei man im Grundsatz gegen den Straftatbestand des § 218 StGB. Denn dieser decke sich nicht mit der Vorstellung von Selbstbestimmung seitens Pro Familia. Ihr eigenes Beratungsangebot bezeichnet Pro Familia als offen und neutral. Dies ist mir angesichts des Auftrags einer Beratung zum Leben hin zu wenig.
Der Gesetzgeber hat den Auftrag, die Beratungspraxis kontinuierlich zu beobachten und zu überprüfen. Es ist daher geboten, Pro Familia angesichts der jüngsten Aussagen genau zu prüfen und, wenn festgestellt wird, dass die Beratung eine Tendenz aufweist, die dem gesetzlichen Auftrag zuwiderläuft, die staatliche Anerkennung zu entziehen.
Abgesehen von dieser konkreten Frage nach dem einen Träger möchte ich betonen, dass der Schutz des Lebens unser Auftrag ist. Die bestehende Regelung des § 218 StGB werden wir nicht ändern können. Was jedoch getan werden muss, ist, gegen Spätabtreibungen vorzugehen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene sieht hierzu vor "Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahre 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. Wir werden dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen und wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann." Bislang ist in Berlin nichts in diese Richtung geschehen. Hier muss der Landtag m.E. einen Appell an den Bundestag richten - vielleicht werde ich auch mit unserer Bundestagsabgeordneten Kristina Köhler ein gemeinsames Vorgehen vereinbaren. Sie und ich haben uns bereits im November - wenn auch ein anderes Thema, das jedoch ebenso mit der Achtung menschlichen Lebens zu tun hat - mit der neuen Bestattungspflicht für Fehl- und Frühgeburten beschäftigt und zu Informationszwecken an alle betroffenen Stellen in Wiesbaden, auch die Seelsorger geschrieben.
Wichtig wäre es aus meiner Sicht auch dafür zu sorgen, dass die Stellen, die eine Abtreibungsberatung durchführen, auch über die gesundheitlichen (körperlichen und psychischen) Auswirkungen für die Frau selbst aufklären. Es gibt zahlreiche Stellungnahmen von Betroffenen, die heute sagen, wären sie sich über die Folgen im Klaren gewesen, hätten sie nicht abgetrieben. Wir müssen uns dringend daran machen, die Konfliktberatung in dieser Hinsicht zu ergänzen.
Dies als kleinen Einblick in meine Überzeugungen zu diesem Thema. Wenn Sie weitere Fragen haben: herzlich gern!
Sie erreichen mich unter m.petri@ltg.hessen.de bzw. im Büro unter Tel.: 0611 / 350713.
Beste Grüße
Marion Petri