Frage an Marion Caspers-Merk von Thilo S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,
im Zusammenhang mit der Gebührenordung für Zahnärzte (GOZ) werden Sie mit den Worten zitiert, die Zahnärzte hätten noch nie konstruktiv ein einer Verordnung mitgearbeitet. Das mag vielleicht sogar stimmen, aber wie würden Sie sich verhalten, wenn man von Ihnen im Jahr 2009 verlangen würde für Preise aus dem Jahr 1988 zu arbeiten (ohne dass ich speziell auf die Höhe von Abgeordnetenbezügen anspielen möchte). Die neue GOZ hält in den meisten Standardbehandlungen (zum Beispiel Anfertigung einer Krone etc.) de facto Absenkungen der Gebühren bereit, was bei uns Zahnärzten nicht gut ankommt; eine einfache Frage also: wie soll eine qualitativ ausreichende Versorgung stattfinden, wenn den Zahnärzten eine Anpassung ihrer Gebührenverordnung verweigert wird, die den Namen auch verdient (wie sich das allgemeine Kostenniveau in den letzten zwanzig Jahren entwickelt hat, wissen Sie genau so gut wie ich).
Freundliche Grüße aus Birkenau - Dr. T. Storch
Sehr geehrter Herr Dr. Storch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der im Oktober 2008 an die Ressorts, Länder und Verbände übersandte Referentenentwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist von Seiten der zahnärztlichen Verbände, insbesondere im Hinblick auf die mit dem Entwurf angestrebte Steigerung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens um rund 10 Prozent, heftig kritisiert worden. Abgesehen von der Erwartung einer deutlich höheren Honorarsteigerung von bis zu 60 Prozent bestreiten die zahnärztlichen Verbände, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Grund der Berechnungen eines von ihm beauftragten unabhängigen Instituts angegebene Honorarsteigerung um rund 10 Prozent erreicht wird.
Auf diesen Sachverhalt habe ich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hingewiesen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage, habe ich auch überhaupt nichts zurück zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Dr. Storch, Sie kritisieren, dass den Zahnärzten eine – wie Sie schreiben – Anpassung ihrer Gebührenordnung verweigert wird. Dies ist ebenfalls nicht zutreffend. Die Bereitschaft von Seiten des BMG ist vorhanden. Dies verlangt aber von Seite der zahnärztlichen Verbände Vorschläge, die sich realisieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Caspers-Merk, MdB