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Marion Caspers-Merk
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Frage von Constantin F. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Constantin F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,

ich ( 26 Jahre, Student, Kriegsdienstverweigerer) bin leidenschaftlicher Paintballspieler und somit auch betroffen vom drohenden Paintball Verbot. Trotz der Meldungen das viele Mitglieder des deutschen Bundestages sowie der großen Koalition sich entschlossen haben sollen, Paintball im Rahmen der geplanten Verschärfung des Waffenrechts nicht zu verbieten, habe ich heute erfahren das die Hardliner (z.B. Wolfgang Bosbach) das Verbot doch noch durch Verfahrenstricks und Hinhaltetaktik durchdrücken wollen obwohl nahezu alle Gutachten und Studien über Paintball belegen, dass Paintball nicht ein menschenverachtendes Gewaltspiel ist wie leider oft behauptet.

Daher meine Fragen
Nach meiner Information wurde nun das Gesetz zum Verbot von Paintball mit an das "Sprengstoffgesetz" angehängt was ja bedeutet, dass eine Entscheidung darüber im Einzelnen nicht mehr statt findet sondern darüber in seiner Gesamtheit am 26.05.2009 entschieden wird.
Ist das so korrekt? Ich würde mich über eine Aufklärung sehr freuen.
Wie ist Ihre Einschätzung zum Paintballverbot?

Mit freundlichen Grüßen C. Falk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Falk

reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen simuliert werden, sind nach der Auffassung der Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar. Wir haben die Befürchtung, dass jedenfalls bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- bzw. Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. Von einem sofortigen Verbot beider Spielformen soll aber zunächst abgesehen werden, um nicht über das Ziel hinauszugehen.

Deshalb beabsichtigen wir, in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestags zu den geplanten Änderungen des Waffengesetzes, die Bundesregierung auffordern, in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen und das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, ob und wenn ja, welchen Regulierungsbedarf es gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB